Breckerfeld. Die Prioreier Straße in Breckerfeld bleibt an Wochenenden für Motorräder gesperrt. Das bestätigt ein Urteil in zweiter Instanz. Alle Hintergründe.
Es bleibt dabei: Die Prioreier Straße in Breckerfeld (L 701) darf ab freitags nachmittags sowie an Wochenenden und Feiertagen nicht mit Motorrädern befahren werden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat in zweiter Instanz einen Eilantrag zurückgewiesen und die bestehende Sperrung bestätigt (AZ 8 B 285/24). Die hatte der Ennepe-Ruhr-Kreis im Oktober 2023 nach neun Motorradunfällen im laufenden Jahr mit zum Teil schwerstverletzten Fahrern verfügt.
Die aktuelle Entscheidung geht aus einer Mitteilung hervor, die das OVG jetzt verschickt hat. Der Antragsteller habe sich gegen das Fahrverbot für Motorräder auf der L 701 im Bereich Breckerfeld gewandt - so das Gericht. Er halte die Anordnung für rechtswidrig. Sein Eilantrag sei darauf gerichtet gewesen, das Fahrverbot bis zur endgültigen Entscheidung über seine Klage außer Vollzug zu setzen. Dieses Ansinnen hatte bereits das Verwaltungsgericht Arnsberg abgelehnt.
Bundesverband gegen Motorrad-Sperrung
Der Bundesverband der Motorradfahrer hatte sich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Sperrung gewehrt. Ein Mann aus Lünen hatte beantragt, die Beschilderung wieder abzubauen, bis in einer Hauptverhandlung über die umstrittene Maßnahme entschieden sei. Einen solchen Antrag haben nun sowohl das Verwaltungs- als auch das Oberverwaltungsgericht abgelehnt.
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Dazu schreibt das Gericht nun: „Das Verbot ist voraussichtlich rechtmäßig. Die hierfür erforderliche besondere Gefahrenlage liegt vor. Die Straßenverkehrsbehörde hat das ihr zustehende Ermessen voraussichtlich fehlerfrei ausgeübt. Sie war insbesondere nicht verpflichtet, das Unfallgeschehen länger zu beobachten und weitere Unfälle abzuwarten.“
Keine weiteren Maßnahmen notwendig
Auch sei der Kreis nicht gehalten gewesen, vor einem Verbot zunächst andere Maßnahmen - etwa die Nutzung sogenannter Rüttelstreifen oder die Verwendung derzeit an einer anderen Straße in Erprobung befindlicher Fahrbahnmarkierungen - zu ergreifen.
Klaus Baumann (CDU), einst Breckerfelder Bürgermeister und jetzt Kreistagsabgeordneter, hatte sich für die Sperrung engagiert: „Ich bin im Interesse der Nutzer, der Rettungskräfte und der Anwohner dankbar für diese unanfechtbare Entscheidung“, kommentiert Baumann das OVG-Urteil, das in der Tat nicht mehr anfechtbar ist. Allerdings gilt das nur für die Urteile in Bezug auf den Eilantrag. Wie das Verwaltungsgericht letztlich im Hauptverfahren entscheidet, bleibt - trotz angesichts der Ausführungen der Richter am OVG - zunächst abzuwarten.
Kreis blickt gelassen auf Klage
Michael Schäfer, Fachbereichsleiter Ordnung und Straßenverkehr der Kreisverwaltung, hatte sich beim Aufstellen der Schilder Mitte November angesichts denkbarer Klagen optimistisch gezeigt. „Die Unfälle und ihre Folgen werden die Gerichte wohl dazu bewegen, unserer Einschätzung zu folgen und das zeitweise Fahrverbot als angemessen zu bewerten.“
Die Kreisverwaltung sieht sich mit den gerichtlichen Entscheidungen in ihrer Vorgehensweise bestätigt, betont mit Blick auf die laufende Motorradsaison aber auch in einer Mitteilung: „Wir und die Kreispolizeibehörde werden das Unfallgeschehen weiter beobachten und darauf, wenn notwendig und mit Blick auf die von den Gesetzen geforderte Verhältnismäßigkeit möglich, erneut reagieren.“
Unfälle auch auf L 699
Im Fokus steht in Breckerfeld allerdings nicht nur die L 701. Auch auf der Landstraße 699, die von Ennepetal aus durch das Tal der Ennepe nach Breckerfeld führt, kommt es immer wieder zu schweren Motorradunfällen.