Hochsauerlandkreis. Der Start in der Kita ist erst im kommenden Jahr. Trotzdem müssen Eltern im HSK sich schon zeitnah mit Anmeldungen und Fristen auseinandersetzen.

„Oft machen sich die Eltern noch keine Gedanken, ob das Kind im kommenden Sommer erstmalig in den Kindergarten gehen soll“, sagt Astrid Exner, Regionalleitung bei den katholischen Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck. Aber was noch so weit entfernt zu sein scheint, ist eine Entscheidung, die Erziehungsberechtigte schon sehr zeitnah fällen müssen. Stellenweise sogar bevor das Kind überhaupt geboren ist. Experten erklären, worauf bei der Anmeldung im Kindergarten und in der Kita zu achten ist.

Plätze in Kindertageseinrichtungen im Hochsauerlandkreis.
Plätze in Kindertageseinrichtungen im Hochsauerlandkreis. © funkegrafik nrw | Anna Stais

Die Anmeldefristen sind nicht überall gleich und die Einrichtungen können selbst entscheiden, wann diese verstreichen. Aber: Der Hochsauerlandkreis möchte bis Ende November alle Anmeldedaten vorliegen haben. Die Flexibilität ist also ein Stück weit eingeschränkt. „Wenn die Kinder zu einem späteren Zeitpunkt in die Kita sollen, zum Beispiel im Januar 2024, dann müssen sich die Eltern ihre Kinder trotzdem bis November diesen Jahres angemeldet haben. Das ist die Krux vom System“, erklärt Melanie Schäfer-Mengelers, Leiterin der Kindertageseinrichtung Lummerland in Brilon, „Das gilt auch für Schwangere, die ihr Kind vielleicht erst im April in die Kita bringen würden. Von diesen Richtlinien wissen viele Eltern in dieser Situation aber nichts.“

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In Brilon wird voraussichtlich im November eine Anmeldewoche stattfinden. „Der genaue Zeitraum und die jeweiligen Zeiten werden in der Presse und auf unserer Internetseite veröffentlicht. Die Anmeldungen erfolgen durch die Eltern persönlich in den jeweiligen Kindergärten. Die Eltern werden gebeten, die Kinder zur Anmeldung mit in den Kindergarten zu bringen. Aus Planungsgründen sollten auch die Kinder angemeldet werden, die im Laufe des Kindergartenjahres 2023/2024 aufgenommen werden sollen“, heißt es von Seiten der Stadt.

Welche Einrichtung ist für das Kind geeignet?

Ist die Entscheidung gefallen, dass das Kind in den Kindergarten oder die Kita gehen soll, steht schon die nächste knifflige Frage im Raum: Welche Einrichtung ist geeignet für den Nachwuchs? Exner rät zum Blick ins Internet, um einen ersten Überblick über die Möglichkeiten zu bekommen und worin sie sich unterscheiden. Ist es ein Waldorfkindergarten? Gibt es vegane Nahrungsmittel? Eine Betreuung zu Randzeiten? Die Ansprüche der Eltern sind so unterschiedlich wie die Angebote der Einrichtungen.

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Astrid Exner empfiehlt auch, den Kontakt mit den Kitas zu suchen, um mit der Leitung ins Gespräch zu kommen, die Einrichtung kennenzulernen und einen Eindruck zu bekommen. Dinge, die in Frühzeiten der Pandemie noch schwieriger waren als jetzt. „Die Leitung nimmt dann auch die Eckdaten auf, damit das Kind auf die Warteliste gesetzt werden kann.“

Offener Nachmittag zum Kennenlernen der Kita

Aber auch das handhaben die Einrichtungen unterschiedlich. Melanie Schäfer-Mengelers lädt beispielsweise zu einem offenen Nachmittag ein, wo sich Interessierte von der Kita Lummerlandüberzeugen können. Das Konzept und die Einrichtung werden vorgestellt und es gibt die Möglichkeit Fragen zu stellen. „Ich mag den persönlichen Kontakt und man muss ein Gefühl bekommen, wenn man das Gebäude betritt“, sagt sie.

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Nach einem ersten Elternabend wird nochmals grob das Konzept erklärt, bevor die Eltern zuhause besucht werden. Kein geringer Aufwand bei 17 bis 20 Neuanmeldungen jedes Jahr. Aber für Schäfer-Mengelers ein wichtiger Schritt, um eine Beziehung aufzubauen und Fortschritte bei der Eingewöhnung zu machen, damit das Team auch weiß, worauf zu achten ist. Gewohnheiten sollen schnell unter den Kollegen bekannt sein.

Andere Handhabungen je nach Kreis

In anderen Städten füllen Eltern eine Kitakarte aus, wo sie ihre drei Wunscheinrichtungen nennen. Eine davon wird es im Idealfall. Im Hochsauerlandkreis sind Anmeldungen in mehreren Kitas beziehungsweise Kindergärten nötig, um eine Auswahl zu haben. Die Leitungen fragen auch danach, ob es weitere Bewerbungen gibt, ähnlich wie in einem Vorstellungsgespräch. Hier gilt es laut laut Exner ehrlich zu antworten. Schließlich gehe es um den Beziehungsaufbau zwischen Einrichtung und Eltern. Einen Nachteil gäbe es nicht, wenn sich Eltern auch anderweitig schon auf eine Warteliste haben setzen lassen.

Planungen in den Kitas

Das Problem damit haben später lediglich die Einrichtungen. „Bis Juli ist das ein hin und her mit Absprüngen und nachrücken. Vorher lässt sich hier gar nichts planen“, sagt Melanie Schäfer-Mengelers.

Um die Chancen einer Aufnahme zu steigern, gibt es Aufnahmekriterien, wie Exner erklärt. Dabei handelt es sich um ein Punktesystem. Das Kind erhält je nach Antwort auf bestimmte Fragen eine Punktzahl. Wie alt ist das Kind? Ist Mutter oder Vater alleinerziehend und berufstätig? Wird eine Erziehungsunterstützung benötigt? Je höher die Punktzahl am Ende ausfällt, umso besser stehen die Chancen, einen Kitaplatz zu bekommen.

Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz

Und wenn es nur absagen hagelt, müssen Eltern nicht verzagen, denn Kinder haben einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Allerdings muss dieser nicht ganz zentral liegen. Stehen beispielsweise mehrere Kindergärten in der Nähe zur Verfügung, haben Eltern keinen Anspruch, dass ihr Kind in einen bestimmten Kindergarten aufgenommen wird.

Eltern haben mindestens Anspruch auf 20 Stunden Betreuungszeit pro Woche. Je nach Arbeitssituation sind auch längere Betreuungszeiten möglich – bei Eltern in Vollzeitbeschäftigung bis zu 45 Stunden pro Woche.

In Winterberg-Züschen gibt es genug Kitaplätze

In Winterberg-Züschen ist die Situation aber entspannt, wie Rabea Kappen, Pressesprecherin der Stadt Winterberg sagt: „Wenn kurzfristig ein Bedarf da sein sollte, können sich die Eltern natürlich immer an unsere Kindertagesstätte wenden. Wir sind sehr bemüht, dass wir auch eine kurzfristige Aufnahme ermöglich. Bisher hat das auch immer gut geklappt. Bisher musste noch kein Kind für unsere Kindertagesstätte abgewiesen werden.“

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Aber was, wenn die Kitas in der Nähe alle belegt sind? Die Beurteilung der zumutbaren Entfernung ist in der Regel laut Pressestelle des Hochsauerlandkreises eine Einzelfallentscheidung. Dazu gab es in der Vergangenheit zahlreiche unterschiedliche Gerichtsurteile. Inzwischen gibt es eine gefestigte Rechtsprechung, wonach grundsätzlich eine Entfernung von 5 km Fahrstrecke bzw. 30 Minuten Fahrzeit (mit dem Pkw bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln) zumutbar ist.

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In ländlichen Bereichen gelten jedoch andere Maßstäbe als für städtische Ballungsgebiete mit naturgemäß höherer Dichte an Betreuungseinrichtungen und besser ausgebauter Verkehrsinfrastruktur. Im ländlichen Bereich haben sich Eltern auch auf längere Wegstrecken als 5 km einzustellen, eine maximale Fahrzeit von 30 Minuten soll dadurch aber möglichst nicht überschritten werden. Neben der Entfernung und Fahrzeit können auch andere Kriterien in die Bewertung der Zumutbarkeit einfließen, wie z.B. die zur Verfügung stehenden Transportmittel, ÖPNV-Verbindungen, die Arbeitszeiten der Eltern, die Lage des Arbeitsplatzes, die familiäre Situation und vieles mehr.