Hochsauerland. Wer Laub oder Strauchschnitt im Wald entsorgt, muss tief in die Tasche greifen. Für das Laub städtischer Bäume hat Medebach eine gute Lösung:

Wohin mit dem Laub und dem Strauchschnitt? Gerade jetzt im Herbst stellen sich viele Grundstückseigentümer diese Frage. Denn was da im Laufe des feuchten Sommers an Bäumen und Büschen gewachsen ist, muss jetzt wieder auf ein normales Maß gestutzt werden. Und allein schon die Blätter von den Bäumen sprengen das Fassungsvolumen jeder Biotonne. Vielleicht einfach in den Wald bringen? Laub zu Laub, Holz zu Holz?

Lesen Sie auch:Feuerwehrmann nach Brand im Aqua: „Da fehlen Dir die Worte“

Das denken sich vor allem in unserer ländlichen Region viele, die Laub, letzten Grasschnitt, Äste, Büsche und verblühte Blumen einfach die nächstbeste Böschung im Wald hinabkippen. Keine gute Idee, weiß Edgar Rüther, Leiter des Regionalforstamtes Soest-Sauerland mit Sitz in Rüthen: „Gemäß Landesforstgesetz handelt derjenige ordnungswidrig, der Abfälle wie zum Beispiel auch Grünschnitt im Wald fortwirft oder ablagert. Der Bußgeldkatalog Umwelt sieht hierfür eine Geldbuße von bis zu 5100 Euro vor.“ Bei der konkreten Bemessung der Geldbuße werden im Einzelfall die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der die Täterinnen und Täter trifft, berücksichtigt. Rüther: „Selbstverständlich werden die Leute auch dazu verpflichtet, den Abfall wieder aus dem Wald zu entfernen. Sehr oft ist es aber so, dass die Verursacher gar nicht ermittelt werden können.“

Zwei Fälle pro Jahr verfolgt

Das erklärt auch, warum die Forstbehörde keine eigene Statistik zu Ablagerungen von Gartenabfällen im Wald führt. „Einen Anstieg in diesem speziellen Bereich kann Wald und Holz NRW insgesamt nicht bestätigen. Dies gilt auch für das Regionalforstamt Soest-Sauerland, wo in den letzten Jahren im Durchschnitt lediglich zwei Fälle verfolgt wurden.“

Lesen Sie auch:Winterberg: Kneipe sucht sogar Mitarbeiter in Kiew oder Riga

Medebachs Ordnungsamtsleiter Dieter Harbeke berichtet von gelegentlichen Beschwerden wegen unerlaubter Gartenabfall-Entsorgung. Er betont aber auch: „Anfallendes Laub sowie Baum- und Strauchschnitt sind der kommunalen Abfallentsorgung zuzuführen. Eine Ablagerung im Wald, auch auf eigenen Waldflächen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.“ Für die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten in Wäldern sei die Forstverwaltung zuständig, die dann im Regelfall gegen die Verursacher - soweit auffindbar - ein Bußgeld verhänge.

Bußgeld von bis zu 100.000 Euro

Die Stadt Brilon teilt auf Anfrage mit, dass es zurzeit keine vermehrten Beschwerden auf diesem Sektor gebe. In den letzten Jahren seien zwei Verfahren aufgrund der Ablagerung von Grünschnitt geführt worden. Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz, so die Stadt, könne dafür sogar ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Lesen Sie auch:„Vielzahl an Unglücken reicht für 20 Jahre Bürgermeisteramt“

Im Stadtgebiet Medebach wird das Laub in den Straßen mit großen Bäumen auf städtischen Flächen mit viel Engagement von den Anliegern in Eigenleistung aufgefegt. Zur einfachen Lagerung und Entsorgung für die Anlieger hat der städtische Bauhof erstmalig im vergangenen Jahr fünf Laubboxen aufgestellt, in die das Laub gekippt werden kann. Im Anschluss wird der Boxen-Inhalt vom Bauhof abgesaugt und entsorgt.

Laubboxen für anderen Zwecke missbraucht

Dieter Harbeke: „Leider wurden diese Laubboxen in Einzelfällen von anderen Mitbürgern missbraucht, um rechtswidrig privaten Gras- und Strauchschnitt zu entsorgen. Das macht dann ein einfaches Absaugen der Laubboxen unmöglich. Daher appellieren wir an alle Bürger, die Boxen nur zur Laubentsorgung städtischer Straßenbäume zu nutzen. Die Stadt bedankt sich bei allen Privatanliegern, die neben städtischem Baumbestand wohnen, ganz herzlich für das Laubfegen und die Straßenreinigung.“

Lesen Sie auch:Bilder vom Brand am Aqua Olsberg: So heftig wütete das Feuer

Für Baum- und Strauchschnitt bietet die Stadt Medebach zweimal jährlich (jeweils im März und Oktober, Termin im Abfuhrkalender) die Möglichkeit, diesen gegen einen geringen Kostenbeitrag von zehn Euro zu Hause abholen zu lassen. Das Material muss gebündelt an der Grundstücksgrenze zur Abholung bereitgelegt werden. Einen ähnlichen Service bieten nahezu alle Kommunen an; ein Blick auf die Homepage der jeweiligen Städte lohnt sich.

Baum- und Strauchschnitt abholen lassen

In Brilon kann man das Abholen von Baum- und Strauchschnitt noch bis zum 12. November im Abfallberatungsbüro Lobbe anmelden. Das ist erstmals auch über das Dienstleistungsportal der Stadt Brilon möglich. Den genauen Abholtermin teilt die Firma Lobbe den Auftraggebern schriftlich per Postkarte oder per E-Mail mit.

Lesen Sie auch:Impfdurchbrüche HSK: Arzt sucht Johnson&Johnson-Impflinge

Laubboxen wie in Medebach bietet die Stadt Winterberg nicht an: Aber beim Bauhof kann nach Vereinbarung Grün- Gras- und Laubabfälle für fünf Euro pro Kubikmeter entsorgt werden.

Umweltgerechte Beseitigung von Gartenabfällen im HSK

Die Stadt Olsberg unterstützt mit einer separaten und kostenfreien Laub-, Baum- und Strauchschnittabfuhr alle Gartenbesitzer und Hobbygärtner im Stadtgebiet bei der umweltgerechten Beseitigung ihrer Gartenabfälle. Interessierte Bürger/innen, die diesen Service nutzen möchten, müssen sich zuvor per Karte oder online zwischen dem 1. und 30. November anmelden. Ganz wichtig: Gelbe Wertstoffsäcke dürfen nicht als Behälter für Laub und Strauchschnitt genutzt werden.

Lesen Sie auch:Olsberg: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Unfalltod auf K15

Die Stadt Marsberg bietet diesen kostenlosen Service im gesamten Stadtgebiet am Samstag, 20. November, an.

Lesen Sie auch:„Wichtiger, andere Gäste und sich selber raus zu bringen“

Jeweils an zwei Samstagen im Frühjahr und im Herbst kann Baum- und Strauchschnitt aus dem Bereich Hallenberg kostenlos bei der Firma Lobbe angeliefert werden.