Marsberg. Rasen- und Heckenschnitt gehört in die Bio-Tonne oder auf den Kompost und nicht in den Wald. Eine Umweltexperte aus Marsberg erklärt warum.

Der Herbst ist da. Die Zeit des Heckeschneidens ist gekommen und das Laub beginnt von den Bäumen zu fallen. Gerade jetzt häufen sich die Pflanzenabfälle in den Gärten. Doch wohin damit? Die grüne Tonne quillt über. Sabine Korinth, zuständig für den Umweltschutz im Rathaus Marsberg , appelliert im WP-Gespräch, um den sachgerechten Umgang mit Rasen , Laub und Strauchschnitt.

Frau Korinth, Wenn ich denn so viel Gras- und Laubabfall habe, dass er nicht mehr in die grüne Tonne passt und keinen Kompost habe, kann ich ihn denn nicht einfach irgendwo in der freien Natur entsorgen? Natur kommt dann doch einfach in die Natur zurück.

Sabine Korinth: Grünschnitt, Gras und Laub gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur oder auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt, ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Entsorgung ist illegal. In der Pflanzen-Abfall-Verordnung NRW ist vorgeschrieben, dass Gartenabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Pflanzliche Abfälle sind entweder, wie der übrige Müll, dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder können im eigenen Garten kompostiert werden.

Welchen Schäden konkret fügt denn der grüne Abfall der Natur zu?

Kostenlose Strauchschnittabfuhr der Stadt

Die Die Stadt Marsberg bietet eine kostenlose Strauchschnittabfuhr im gesamten Stadtgebiet an. Am Samstag, 14. November, werden die Grünabfälle abgeholt. Sie sollten ab 6 Uhr gut sichtbar am Straßenrand stehen, handlich gebündelt und nicht länger als 1,50 m sein. Die Äste dürfen eine Stärke von 15 cm nicht überschreiten. Aus Gründen der Kostengerechtigkeit wird die Abholung auf höchstens zehn Bund pro Grundstück begrenzt. Laub kann in unverschnürte Säcke, Kartons oder Körbe gepackt werden, die nach der Entleerung wieder zurückgestellt werden.

Die Abholung muss bis spätestens Montag, 9. November, angemeldet sein. Im Internet: Startseite der Stadt Marsberg/Online-Dienstleistungen/Anmeldung zur Strauchschnittabfuhr oder bei der Stadtverwaltung Marsberg, Telefon 02992/6020 oder -243 oder -301 oder per E-Mail an sperrmuell@marsberg.de.

Gartenabfälle können auch bei der Müllumladestation der Firma Lobbe, Unterm Ohmberg 21, Marsberg abgegeben werden. Gebühr und die Öffnungszeiten unter Tel. 02992 97570

Wald- und Grünflächen der freien Natur sind in der Regel eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. Bringt man zusätzliche Komponenten in dieses Gleichgewicht ein, verändert sich das Nährstoffangebot und das sensible Ökosystem wird langfristig gestört. Zum einen sorgt die Verrottung der Pflanzen für einen verstärkten Nährstoffeintrag. Damit wird die Zusammensetzung der Böden verändert. Pflanzen, die nährstoffarme Böden bevorzugen, wie Veilchen oder viele Wiesenblumen, werden durch Nährstoff liebende und weit verbreitete Pflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen.

Auch interessant

Aha. Ein wenig Rasenschnitt kann aber doch nicht so schädlich sein?

Oh doch. Insbesondere Rasenschnitt gärt und wird faul. Und das stört die Mikroorganismen im Boden und somit den natürlichen Nährstoffkreislauf.

Und wenn es wirklich nur ein Korb mit Gartenabfällen ist, der gerade nicht mehr in die grüne Tonne passt?

Sobald nur geringe Mengen Abfall herumliegen, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Erfahrungsgemäß entsteht dann innerhalb kurzer Zeit eine kleine Deponie, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.

Auch interessant

Und das ist illegal, muss also wieder entfernt werden. Wer trägt die Kosten?

Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind diese von der öffentlichen Hand zu tragen – also auch von jedem Gebührenzahler.

Ist das illegale Entsorgen des Grünschnitts also eine Straftat?

Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.