Dortmund. Vor sechs Wochen verunglücken ein Porschefahrer und sein 20-jähriger Sohn am Autobahnkreuz Dortmund/Unna. Das ist der Ermittlungsstand.
Im Fall des tödlichen Sportwagenunfalls am Autobahnkreuz Dortmund/Unna vor sechs Wochen gibt es erste Ermittlungsergebnisse: Während eine DNA-Analyse Aufschluss darüber brachte, wer am Steuer des ausgebrannten Porsche 911 GT3 saß, steht nach wie vor nicht fest, ob am Abend des 24. Juli 2024 auf der Autobahn 44 in Fahrtrichtung Kassel ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen stattgefunden hat.
Porsche geht sofort in Flammen auf
Der Fahrer des grauen Porsche hatte nach Polizeiangaben bei hohem Tempo die Kontrolle über den Sportwagen verloren. Der Pkw sei dann am Autobahnkreuz „von der linken Fahrspur der A44 auf eine Parallelfahrbahn in Richtung A1/Köln“ geschossen, habe mehrere Bäume durchschlagen und sei sofort in Flammen aufgegangen, nachdem er auf einem Grünstreifen zum Stehen gekommen sei.
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Die beiden Insassen – ein 52 Jahre alter Dortmunder und sein 20-jähriger Sohn – waren auf der Stelle tot. Jetzt, sechs Wochen später, wissen die Ermittler, wer bei der Todesfahrt am Steuer des Sportwagens saß: der Familienvater.
„Ein wissenschaftlicher DNA-Abgleich in einem Labor hat zweifelsfrei erwiesen, dass es der Vater war“, sagte der ermittelnde Dortmunder Oberstaatsanwalt Carsten Dombert auf Anfrage dieser Redaktion. Auf dem Fahrer- und Beifahrersitz des Unfallwagens sichergestellte biologische Spuren seien mit DNA-Material der Toten – den Ermittlern von der Familie zur Verfügung gestellt - verglichen worden.
War es ein verbotenes Rennen? AMG-Fahrer festgenommen
Nach dem tödlichen Unfall hatte die zuständige Polizei Dortmund in einer Pressemitteilung verbreitet, dass die beiden Insassen ihr Leben „vermutlich bei einem verbotenen Rennen“ gelassen hatten. Noch in der Nacht war der 39 Jahre alte Fahrer eines schwarzen AMG-Mercedes in seiner Dortmunder Wohnung vorläufig festgenommen worden.
Sechs Wochen danach, sagt Oberstaatsanwalt Dombert: „Die Ermittlungen laufen noch. Wir haben bislang keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Mann und müssen schauen, ob es sich überhaupt um ein verbotenes Kraftfahrzeug-Rennen gehandelt hat.“
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Nach Angaben des Juristen stützen sich die Ermittlungen zu dem tödlichen Verkehrsunfall auf „mehrere Beweismittel“: die Befragung von Zeugen, die mit ihren Fahrzeugen zum Zeitpunkt des Unfalls auf der A44 unterwegs waren; die Auswertung von Dashcams an Fahrzeugen von Zeugen, „die möglicherweise wichtige Hinweise zum Unfallhergang festgehalten haben“; ein Sachverständigen-Gutachten, das die Daten aus der Bordelektronik des Mercedes analysiert. Weil der Todes-Porsche bei dem Crash völlig ausgebrannt ist, habe man diese Fahrzeugdaten nicht auswerten können, so Dombert.
Der Oberstaatsanwaltschaft rechnet noch mit wochenlangen Ermittlungen in dem Fall. Der beschuldigte Mercedes-Fahrer habe sich noch nicht über seine Rechtsanwältin zu dem Geschehen geäußert.