Hagen. Wild-West-Parken in der Innenstadt von Hagen: Ein uniformiertes Duo des Ordnungsamtes sieht sich nicht zuständig und spaziert ungerührt weiter.

Neulich bummelte ich in den Nachmittagsstunden eines Samstags durch die Rathausstraße in Hagen in Richtung Ebert-Platz. Rechts und links des verkehrsberuhigten Abschnitts parkten sagenhafte elf Autos (!). Dabei ist dies dort an keiner Stelle erlaubt und durch Pfosten und Beschilderungen klar ausgewiesen. Von den Haltern der Fahrzeuge keine Spur. Vermutlich alle beim Shoppen.

Zufällig kamen zwei Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes des Weges, die an ihrer üppig umgeschnallten Ausrüstung schwer zu schleppen hatten und sich daher äußerst gemessenen Schrittes bewegten. Höflich fragte ich an, warum sie es nicht für nötig erachteten, die Falschparker zu sanktionieren. Schließlich sei der ruhende Verkehr doch Sache ihrer Behörde.

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Das sei grundsätzlich richtig, wurde mir höflich signalisiert, doch außerhalb ihrer persönlichen Zuständigkeit. Sie kümmerten sich vielmehr um die Sicherheit.

Unfair behandelt

Das fände ich auch wichtig, lobte ich ihr Wirken. Aber ob sie denn angesichts dieses Wild-West-Parkens nicht auch ein erhebliches Störgefühl hätten, fragte ich. Zumal ich als Bürger, der artig Geld im Parkhaus lasse, mich auch unfair behandelt fühlte. Ja, so das uniformierte Duo, schön sei das nicht, aber eben außerhalb seiner Zuständigkeit.

Mein Vorschlag, dann doch zumindest mal die Knöllchen-Kollegen herbei zu bitten, um an dieser neuralgischen Stelle ein Signal zu setzen, verhallte ebenfalls effektfrei. Auch dafür sei man nicht zuständig, hieß es aus den Mündern der Doppelstreife. Ich könne jedoch selbst die Leitstelle des Ordnungsamtes informieren, so der Ratschlag.

Kein kurzer Draht

Mir sei die Nummer nicht bekannt, musste ich im Gespräch einräumen. Ob sie das nicht eben von Amts wegen per Handy für mich erledigen könnten, fragte ich.

Sie werden es ahnen: Auch dafür waren die Herren nicht zuständig.

Ich habe kapituliert – im Rahmen meiner Zuständigkeit als Bürger.