Hagen. Die Bundespolizei kann am Sonntag bei einem Einsatz am Hagener Bahnhof ein vermisstes Mädchen und einen Straftäter ausfindig machen.
Bundespolizisten sind am Sonntag in den Mittagsstunden auf eine körperliche Auseinandersetzung zwischen einer Minderjährigen und einem Mann im Hauptbahnhof Hagen aufmerksam geworden. Bei der Überprüfungen der Kontrahenten stellte sich heraus, dass das Mädchen als vermisst gemeldet und der Mann bereits per Haftbefehl gesucht wurde.
Gegen 11.20 Uhr beobachteten Bundespolizisten über die Überwachungskameras im Hagener Hauptbahnhof ein Handgemenge, bei dem ein junges Mädchen einem Mann mehrfach gegen den Kopf schlug und diesem an den Haaren zog. Die Einsatzkräfte begaben sich umgehend zum Bahnhofsgebäude. In unmittelbarer Nähe trafen sie auf die 14-Jährige und den 26-Jährigen. Mit dem Sachverhalt konfrontiert, verweigerten die Beteiligten jegliche Aussagen.
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Mädchen wird vermisst
Da die Minderjährige keinerlei Ausweisdokumente mit sich führte, machte sie mündliche Angaben zu ihren Personalien. Ermittlungen ergaben, dass sie durch ihre Wohngruppe als vermisst gemeldet wurde. Nach Rücksprache mit der zuständigen Jugendeinrichtung und nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen durfte die Duisburgerin ihren Weg eigenständig fortsetzen. Sie wird sich nun wegen Körperverletzung verantworten müssen.
Die Überprüfung ihres 26-jährigen Begleiters zeigte, dass die Staatsanwaltschaften Köln und Dortmund, sowie die Ausländerbehörde Sachsen nach seinem Aufenthaltsort fahndeten. Zudem offenbarte sich, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl gegen den Nordafrikaner erlassen hatte. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte ihn im August 2023 rechtskräftig wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe.
Zusätzlich hält der Kölner sich unerlaubt im Bundesgebiet auf. Die zentrale Ausländerbehörde Chemnitz hatte gegen den Mann bereits ein Einreise- sowie Aufenthaltsverbot für sechs Jahre angeordnet. Nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache nahmen die Bundespolizisten den 26-Jährigen fest und brachten ihn anschließend ins Polizeigewahrsam. Der Mann wird sich nun wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet verantworten müssen.