Langenberg. Gut 20 Jahre wurde gestritten und debattiert – nun wird das Vorhaben konkret: Ab 2024 sollen an der Wilhelmshöhe in Langenberg die Bagger rollen.
Nun also wird es konkret, steht der Zeitplan für die Bebauung der Wilhelmshöhe. Die Erschließung soll im Sommer 2024 starten, die Baustraße Ende 2025 fertig sein. Die Vermarktung soll im selben Jahr beginnen. Das geht aus dem „Sachstandsbericht zur Entwicklung des Wohnbaugebietes ,Wilhelmshöhe’“ hervor, der nun im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus auf den Tisch kommt.
Geplant sind auf dem Grundstück zwischen Nierenhofer- und Wilhelmshöher Straße 22 Einfamilienhäuser mit jeweils rund 1000 Quadratmetern Grundstück. Doch dazu später mehr, erst einmal ein kurzer Blick zurück. Denn das Vorhaben war im Laufe der Zeit höchst umstritten und hat die Langenbergerinnen und Langenberger intensiv beschäftigt.
Vorhaben an der Wilhelmshöhe seit gut 20 Jahren in der Diskussion
Schon Mitte der 2000er Jahre gab es erbitterte Diskussionen um die Pläne für die Wilhelmshöhe. Eine Bürgerinitiative kämpfte für den Erhalt der Grünfläche, auf den Seiten der WAZ Langenberg gab es heftige Leserbrief-Debatten, in den Bezirksausschusssitzungen ging es hoch her.
Ende 2011 dann entschied der Kreisausschuss in Mettmann, dass gebaut werden darf. Doch das Thema war damit noch keineswegs durch, die Diskussionen gingen weiter. Im Oktober 2014 dann wird der Bebauungsplan 243 vorgelegt – genau jener, welcher nun ab kommendem Jahr umgesetzt wird – und vom BZA genehmigt.
Mitte der 2010er Jahre muss ein Gericht entscheiden
Aber entschieden ist danach noch immer – nichts. Die Diskussionen lassen nicht nach, Bürgerinnen und Bürger drohen mit Klagen und im Juni 2015 steht fest: Ein Gericht muss über die ganze Angelegenheit entscheiden. Insgesamt zwei Normenkontrollverfahren werden angestrengt, eines von einem Unternehmen, das zweite von mehreren Anwohnerinnen und Anwohnern.
Noch während des laufenden Verfahrens korrigiert die Stadt den Plan, muss auch neues Land hinzukaufen. Schließlich folgt im Juli 2019 die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW: Die Normenkontrollanträge sind unzulässig, da die erforderliche Antragsbefugnis fehlt. Es wurde keine Revision zugelassen.
Gegen diese Nichtzulassung der Revision legen die Antragsteller fristgerecht Beschwerde ein, ziehen den Einspruch dann aber zurück. Schließlich stellt das Gericht das Beschwerdeverfahren im Oktober 2019 ein.
Erschließung soll im Sommer 2024 starten
Nun also wird es konkret: Im Juni 2023 erfolgte die notarielle Beurkundung des Projektentwicklungsvertrages, seit dem hat die Stadt federführend die Projektleitung inne. Schon 2021 haben die Technischen Betriebe Velbert (TBV) den Auftrag bekommen, die künftige Erschließung des Wohngebietes zu planen.
„Die geplante Entwicklung der Flächen orientiert sich dabei an den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans und berücksichtigt in besonderem Maße Aspekte des Klimaschutzes“, heißt es in dem nun vorgelegten Sachstandsbericht.
Neue Eigentümer müssen strenge Auflagen erfüllen
Was das konkret bedeutet? Die zukünftigen Käufer erhalten klare Vorgaben, was sie dürfen und was nicht. Die Häuser sollen zum Beispiel über Nahwärme mit Geothermie versorgt werden – entsprechende Probebohrungen haben bereits stattgefunden. Ergebnis: Die Voraussetzungen in dem Projektgebiet sind gut, um ein Nahwärmenetz aufzubauen.
Außerdem soll weitere Energie über Photovoltaikanlagen gewonnen werden und eine zur Streuobstwiese gestaltete Fläche soll einen Ausgleich zur Bebauung bieten. Dazu kommen laut Bericht Baumpflanzungen im Gebiet und „die Vorgabe des KfW Energieeffizienz-Standards 40 für die zu errichtenden Wohngebäude“ (siehe Infokasten).
>>>Energieeffizienz-Standards der KfW<<<
Für energiesparende Gebäude gibt es einen Orientierungsmaßstab: das Effizienzhaus. Die Kennzahl eines Effizienzhauses gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist.
Die Effizienzhaus-Stufe gibt die Klasse der Energieeffizienz an. Die Kennzahl 40 gibt an, dass das Effizienzhaus nur maximal 40 Prozent der Primärenergie pro Jahr benötigt, wie ein entsprechendes Referenzgebäude.