Langenberg. . Angekündigt hatten sie es bereits, jetzt ließen sie den Worten Taten folgen: Fünf Anwohner haben durch einen Anwalt Klage gegen die Bebauung der Wilhelmshöhe in Langenberg einreichen lassen.

Soll auf der Wilhelmshöhe gebaut werden? „Ja“, sagt die Stadt, deren vom Rat verabschiedeter Bebauungsplan jetzt im Amtsblatt veröffentlicht wurde und somit Rechtskraft besitzt. „Nein“, sagen dagegen die Anwohner, die seit Jahren gegen das Vorhaben Sturm laufen. Und die ihren Worten, gegen die Bebauung der Wilhelmshöhe auch gerichtlich vorgehen zu wollen, nun Taten folgen ließen: Beim Oberverwaltungsgericht Münster haben sie Klage gegen den Bebauungsplan eingereicht.

„Vier Anwohner des Hopscheider Wegs, deren Grundstücke im Bebauungsplan-Gebiet liegen beziehungsweise daran angrenzen, haben zusammen mit mir durch einen Fachanwalt für Verfahrensrecht eine Normenkontrollklage gegen den Satzungsbeschluss zur Bebauung eingereicht“, bestätigte jetzt Manfred Höfert, Sprecher der Bürgerinitiative gegen die Bebauung der Wilhelmshöhe, eine entsprechende WAZ-Anfrage.

Einsicht in alte Sitzungsakten

Inhaltlich stütze sich die Klage weitgehend auf jene Bedenken, die man durch Rechtsanwalt Eckhart Wittmann bereits bei Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes im Dezember geltend gemacht habe. „Außerdem haben wir die Offenlegung aller Unterlagen beantragt, insbesondere derjenigen, die mit dem Ankauf des Grundstücks in Zusammenhang stehen“, so Höfert. Das betreffe auch Protokolle aus nichtöffentlichen Sitzungen. Denn: „Diese Protokolle sind über zehn Jahre alt, somit besteht keine Geheimhaltungspflicht mehr.“

Stadt: Gespräche mit Investor gab es nie

Gerüchte, nach denen ein an der Bebauung des Wilhelmshöhe interessierter Investor inzwischen abgesprungen sei – angeblich wegen unterschiedlicher Kaufpreisvorstellungen der Baugrundstücke – dementiert die Stadt. Es sei anzumerken, heißt es in einem Antwortschreiben an die WAZ, dass „zu keiner Zeit die Absicht bestand und auch heute nicht besteht, die Grundstücke an einen Investor zu veräußern“. Diesbezügliche Gespräche habe es auch nie gegeben, so Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach. Im Übrigen sei die Stadt ohnehin nicht Grundstücksinhaber – das sei die städtische Entwicklungsgesellschaft EVV mbH. Und die sei es auch, die „die Fläche entwickelt und an private Einzelbauherren vermarkten wird“.

EVV will Gelände ab 2016 vermarkten

Den Ausgang des nun beim Oberverwaltungsgericht anhängigen Verfahrens wird die Stadt wohl nicht abwarten. „Zurzeit werden die Planungen zur Erschließung des Gebietes aktiv weiterbetrieben“, so der Stadtsprecher. Zwölf bis 15 Monate betrage die durchschnittliche Verfahrensdauer von Normenkontrollverfahren. Blißenbach: „Ziel der EVV bleibt es, in 2016 mit Erschließung und Vermarktung der Grundstücke an der Wilhelmshöher Straße zu starten.“

Kläger sind zuversichtlich

Die Kläger allerdings hoffen, dass es dazu nicht kommen wird. Sie sind zuversichtlich, den Rechtsstreit zu gewinnen. Höfert: „Die Mehrzahl der Normenkontrollverfahren wird von den Gerichten abgewiesen, was dadurch begründet ist, dass in diesen Fällen die Planverfahren gesetzeskonform aufgestellt wurden und verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden sind. Im Fall der Wilhelmshöhe ist das eindeutig nicht der Fall.“