Wilhelmshöhe. Neben fehlendem Bürgersteig und unzureichender Kanalisation sowie Bau eines Schallschutzwalls ist es vor allem die rechtliche Sicht, die der Stadt Velbert Einhalt gebieten wird bei ihrem Bauvorhaben an der Wilhelmshöhe. Mehrere Kommunen haben gleichartige Prozesse schon verloren. Bebauungspläne dürfen nur städtebaulich begründet werden. Der drohende Verlust einer städtischen Tochtergesellschaft, der durch den Kauf von Ackerland zum Preis von Bauland bedingt ist, darf nicht Grund einer kommunalen Bebauung sein.
Ich weiß von einigen Eigentümern am Hopscheid, die wegen der Bebauung Wilhelmshöhe klagen wollen, weil sie unmittelbar betroffen sind. Damit wäre dieses städtische Bauprojekt gestorben! Zum Wohle der Natur, der Anwohner an der Wilhelmshöher Straße und am Hopscheid und um einem Scheitern vor Gericht zuvorzukommen, sollte die Stadt mit Bürgermeister Lukrafka an der Spitze das Bauvorhaben Wilhelmshöhe einstellen.
Einen Bürgersteig von der Nierenhofer Straße bis zum Beginn der Finkenstraße werde ich einklagen, da ich täglich dort zweimal spazierengehe und die Gefahren sich bei einer Bebauung durch den stark zunehmenden Verkehr deutlich steigern werden.