Langenberg. . Die Stadt muss noch mehr von der Wilhelmshöhe kaufen: Um den Bebauungsplan überhaupt umsetzen zu können, benötigt man weitere zwei Hektar Ackerland – für 763 000 Euro!

Im letzten März wurde er vom Rat als rechtsverbindliche Satzung aufgestellt: Der Bebauungsplan Nr. 243 „Wilhelmshöhe“. Doch gebaut werden kann auf dem etwa drei Hektar großen städtischen Areal nicht. Noch nicht jedenfalls. Sieht der Plan doch Eingriffe in Grundstücke vor, die überhaupt nicht in städtischem Besitz sind, sondern privaten Eigentümern gehören. Das soll nun von der Politik nachgebessert werden: In einer Sondersitzung soll der Rat nun beschließen, weitere zwei Hektar Ackerland auf der Wilhelmshöhe zu kaufen – für 700 000 Euro plus 63 000 Euro Erwerbsnebenkosten.

Streuobstwiese auf Privatfläche geplant

Denn: Ohne im Besitz dieses Grundstücks zu sein, könne man den Bebauungsplan gar nicht umsetzen – das räumte die Stadt Velbert jetzt auf Nachfrage der WAZ Langenberg ein. Sind auf dieser – in Privatbesitz befindlichen Fläche – doch eine als Ausgleich für die Bebauung geplante Streuobstwiese, ein Regenrückhaltebecken, allgemeine Verkehrsflächen und eine Lärmschutzwand vorgesehen.

Dass man diese Fläche benötige, habe man aber auch schon vorher gewusst, erklärte die Stadt der WAZ. Seit längerem sei man darüber auch mit dem Besitzer des Grundstücks in Verhandlung gewesen. „Wir waren eigentlich auch davon ausgegangen, uns mit ihm einig zu sein“, so Heike Möller vom städtischen Planungsamt.

1,3 Mio Euro zusätzlich – wenn mehr gebaut wird

War man sich aber offenbar doch nicht. Verkaufte der Besitzer die 20 789 Quadratmeter große „Landwirtschaftsfläche“ an der Nierenhofer Straße doch am 7. November an einen Anwohner des Hopscheider Weges – für 700 000 Euro. Was in dem von Notar Dr. Michael Schüler beurkundeten Vertrag zudem festgelegt wurde: Sollte auf jenem Teil des Flurstückes 1618, das im Bereich des von der Stadt aufgestellten Bebauungsplanes liegt, innerhalb der nächsten 25 Jahre gebaut werden, erhält der Verkäufer weitere 100 Euro je Quadratmeter – wofür etwa 13 000 Quadratmeter der Fläche in Betracht kämen. Sollte dort also gebaut werden, wären mithin weitere 1,3 Millionen Euro an den bisherigen Besitzer zu zahlen.

Stadt will ihr Vorkaufsrecht nutzen

Was dem potenziellen Käufer, der das Gelände nach Auskunft der Stadt erwerben wollte, um es von Bebauung freizuhalten und so von seinem Wohnhaus weiterhin einen ungestörten Blick in die Natur genießen zu können, nun jedoch egal sein dürfte.

Macht die Stadt doch von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch: Mit Zustimmung des Rates (Donnerstag, 17 Uhr, Rathaus) will man das Areal selbst für 700 000 Euro kaufen. Denn: „Letztlich wäre ohne Ausübung des Vorkaufsrechtes die Umsetzung der Planung durch Bebauung der Baufenster im reinen Wohngebiet auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen“, heißt es in der Ratsvorlage.

Verwaltung sieht keinen Fehler

Dass man den Bebauungsplan aufstellte, ohne überhaupt im Besitz des für die Erschließung des Baugebietes zwingend erforderlichen Grundstücks zu sein, sieht man bei der Stadt nicht als gravierenden Fehler an. Schließlich hätte es ja auch andere Möglichkeiten gegeben, an das Grundstück zu kommen – bis hin zur Enteignung.

„Aber mit Ausübung des Vorkaufsrechts wurde ja nun das mildeste Mittel gewählt“, so Heike Möller. Und der Verkäufer stehe sich auch nicht schlechter als zuvor – erhalte er doch den auch mit dem privaten Käufer ausgehandelten Preis. „Und wir sind immer noch zu einem günstigen Preis an das Areal gekommen. Ein Preis, den wir auch sonst zu zahlen bereit gewesen wären.“