Langenberg. .
Nach dem Rat der Stadt Velbert wird sich am morgigen Mittwoch (17 Uhr, Feuerwache)auch der Bezirksausschuss Langenberg noch einmal mit dem Bebauungsplan „Wilhelmshöhe“ befassen. Und erneut geht es darum, planerische Fehler zu beheben gilt – diesmal jedoch andere.“
Am 10. März 2015 hatte der Rat den Bebauungsplan Wilhelmshöhe als Satzung verabschiedet. Nachdem er am 18. Mai im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht worden war und somit Rechtskraft erlangte, hatten Anwohner dagegen eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.
In Vorbereitung auf diese gerichtliche Auseinandersetzung ließ die Stadt jetzt den Bebauungsplan „einer juristischen Prüfung durch eine externe Kanzlei“ unterziehen. Ergebnis: Es sei „festzuhalten, dass der Bebauungsplan in seiner jetzigen Form Festsetzungen enthält, die nicht zweifelsfrei einer gerichtlichen Kontrolle standhalten können“, schreibt die Verwaltung in ihrer Vorlage für den Bezirksausschuss.
Der mögliche Fehler lasse sich jedoch „heilen“: Man werde in einem so genannten „ergänzenden Planverfahren“ wieder in die Phase vom Mai 2013 zurückkehren und eine neue Offenlage der Pläne mit den entsprechenden Änderungen eintreten. Der Bebauungsplan könne dann „rückwirkend in Kraft gesetzt und Inhalt der oberverwaltungsgerichtlichen Prüfung“ werden.
Im Einzelnen gehe es um zwei Baugrundstücke am Hopscheider Weg, die aus dem Plan gestrichen werden. Auch sei eine Wegeverbindung zum Hopscheider Weg jetzt verzichtbar: Die Stadtwerke Velbert hätten „inzwischen erklärt, die Infrastrukturanbindung über die Wilhelmshöher Straße gewährleisten zu können.“