Mülheim. Im Fall des Guineers Ibrahima Barry, der Anfang Januar in Mülheim verstorben war, gibt es nun neue Erkenntnisse. Was die Staatsanwaltschaft sagt.

Das toxikologische Gutachten im Fall Ibrahima Barry liegt vor. Der junge Guineer war am 6. Januar in einem Krankenhaus verstorben. Zuvor war es zu einem Polizeieinsatz an der Flüchtlingsunterkunft Mintarder Straße gekommen, weil Barry randaliert habe. Dabei sind von den Beamten zweimal Taser genutzt worden, um den Mann unter Kontrolle zu bringen. Eine erste toxikologische Untersuchung von Barrys Blut hatte, so die Staatsanwaltschaft Duisburg in einer schriftlichen Mitteilung am 8. Januar, den Einfluss von Kokain bestätigt. Wie die zuständige Staatsanwältin Melanie Anderhub nun auf Nachfrage erklärt, konnte das Ergebnis des Bluttests nun bestätigt werden.

„Es ist festgestellt worden, dass ein akuter Konsum von Kokain und eine akute Wirkung vorlagen“, so Anderhub. Die Untersuchungen der Feingeweben innerer Organe liefen derzeit noch. Wann hier mit Ergebnissen zu rechnen sei, könne die ermittelnde Staatsanwältin nicht abschätzen.

In der Mülheimer Flüchtlingsunterkunft an der Mintarder Straße kam es am 6. Januar zu einer Auseinandersetzung zwischen der Polizei und einem Bewohner. Der junge Mann ist noch am selben Tag verstorben.
In der Mülheimer Flüchtlingsunterkunft an der Mintarder Straße kam es am 6. Januar zu einer Auseinandersetzung zwischen der Polizei und einem Bewohner. Der junge Mann ist noch am selben Tag verstorben. © Justin Brosch | JUSTIN BROSCH

Ibrahima Barry hatte laut Obduktion mehrere Vorerkrankungen

Die Obduktion am 8. Januar hatte laut Staatsanwaltschaft bereits ergeben, dass Ibrahima Barry unter einer COPD-Erkrankung sowie einer rechtsseitig muskelkräftigen Belastung des Herzens gelitten habe. Welche Rolle der Drogeneinfluss und die festgestellten Vorerkrankungen mit Blick auf die Todesursache Barrys haben, bleibt laut Melanie Anderhub bis zum Abschluss der ausstehenden Untersuchungen offen.

Zuletzt hatte sich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) in der Landtagssitzung am 24. Januar zum Fall Barry geäußert. Man hoffe sehr darauf, dass die ausstehenden Untersuchungsergebnisse die Todesursache aufklären werden. „Ein Kausalzusammenhang zwischen dem Tasereinsatz und dem Tod der Person konnte nicht nachgewiesen werden“, so Reul mit Blick auf die Obduktionsergebnisse und noch ausstehende Untersuchungen damals.

Der Tod des Guineers in Mülheim – so berichteten wir

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