Hattingen. Das Gericht bleibt bei seiner Meinung: Die Auflagen, die die Polizei den Montagstrommler in Hattingen machen wollte, sind gekippt. Mehr zur Lage.

Hattingens Montagstrommler dürfen weiter laut bleiben. Die Kreispolizei Ennepe-Ruhr hat sich mit Auflagen für die Demonstrationen vor Gericht ein zweites Mal nicht durchsetzen können.

Für den Umzug am 12. Februar hatte die Polizei nach massiven Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern Auflagen erlassen. Es ging um eine Reduzierung der Lautstärke durch das Verbot eines zweiten Lautsprecherwagens, um vorgeschriebene Trommel-Pausen und nach Händler-Beschwerden auch um die Verlegung des Kundgebungsortes vom Reschop-Platz auf den Untermarkt.

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Per Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht in Arnsberg die Auflagen in letzter Minute gekippt. Und seine Meinung auch beim nicht öffentlichen Erörterungstermin MItte März nicht geändert. „Die Polizei konnte sich nach Auffassung des Gerichts mit ihren Argumenten nicht durchsetzen“, teilt Polizeisprecher Christoph Neuhaus auf Anfrage der WAZ mit. „Das Verfahren ist damit abgeschlossen. Die Polizei wird die Auffassung des Gerichts bei zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen.“

Die Demonstrationsfreiheit ist auch in Hattingen ein hohes Gut

Landrat Olaf Schade weiß, dass die Lautstärke der Trommler Montag für Montag viele Menschen in Hattingen nicht nur nervt, sondern auch krank macht. Schließlich marschieren die Querdenker auch durch die Südstadt, in der er wohnt. „Aber die Demonstrationsfreiheit ist eben ein hohes Gut. Und das machen die Gerichte ein ums andere Mal deutlich“, erklärt Schade.

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Vor allem sei das Verwaltungsgericht der Meinung, dass Lärm zu einer Demonstration dazugehöre, um Aufmerksamkeit zu erregen. „Auch die Lautstärke-Messungen, die wir an den Montagen regelmäßig vornehmen, haben da nicht überzeugt“, erläutert Schade.

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Der Landrat weiß, dass sich in die Diskussion über Dezibelwerte in Hattingen die Meinung mischt, nach zwei Jahren Demonstrationen Woche für Woche müsse es irgendwann auch grundsätzlich einmal gut sein mit den Belästigungen. „Dem steht aber unsere Rechtsprechung entgegen“, sagt Schade. „Demonstriert werden kann immer und so oft, wie es die Demonstranten wollen.“

Die Kreispolizei will weiterhin Auflagen machen

Auch Kritik, dass die polizeilichen Auflagen vielleicht nicht konkret genug formuliert sein könnten, lässt der Landrat nicht gelten. „Das Problem ist nicht die Formulierung der Auflagen“, sagt Olaf Schade. „Das Problem ist, Grenzen gesetzessicher zu fassen und zu kontrollieren.“

Schade verspricht, dass sich die Kreispolizei weiter darum bemühen werde, die Belästigungen der Bürgerinnen und Bürger durch die montäglichen Umzüge in Grenzen zu halten. „Wir bleiben da am Ball und werden auch weiterhin Auflagen machen.“

Auch Lautsprecheransagen werden wegen der Lautstärke als Belästigung empfunden.
Auch Lautsprecheransagen werden wegen der Lautstärke als Belästigung empfunden. © FUNKE Foto Services | Svenja Hanusch

Christine Freynik reicht das nicht. Zwar betont auch die Erste Beigeordnete und Rechtsdezernentin der Stadt Hattingen den hohen Stellenwert der Demonstrationsfreiheit. Und auch auf die enge Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Kreispolizei weist sie wie Olaf Schade ausdrücklich hin.

Allerdings sagt Freynik auch: „So geht es nicht weiter. Es gibt auch die negative Meinungsfreiheit: Ich muss mir nicht alles aufzwingen lassen.“

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Es müssten unbedingt weitere Auflagen gemacht werden. Dazu werde die Stadt Hattingen eigene Lärmmessungen durchführen. Und: „Wir kennen Hattingen besser“, sagt Christine Freynik. „Wir kennen die Straßen und die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger. Unsere Einschätzungen werden der Kreispolizei sicher helfen, die nötigen Auflagen geltend zu machen.“

Ideen sollen frühzeitig mit den Veranstaltern diskutiert werden

Die Rechtsdezernentin findet die Idee der Trommelpausen charmant. Vielleicht komme man auf diesem Wege zu Kompromissen und damit zu einer Verbessserung der Lage für die Bürgerinnen und Bürger entlang der Marschrouten.

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„Solche Ideen sollten übrigens auch frühzeitig mit den Veranstaltern diskutiert werden“, so Freynik. „Kooperationsgespräche helfen immer. Und vermeiden am Ende auch weitere Gerichtsverfahren.“