Gladbeck. Lärm ist ein Problem am Hochhaus an der Steinstraße. Immer wieder beschweren sich Nachbarn. Nun gibt es eine Entscheidung zum Sicherheitsdienst.

Die Stadt Gladbeck hat vor Gericht gesiegt: Die Klage der Eigentümergemeinschaft der Problem-Immobilie Steinstraße 72 gegen den von der Stadt beauftragten Sicherheitsdienst am Hochhaus wurde als unbegründet abgelehnt. Zum Hintergrund: Nachdem die Verwaltung Anfang August 2023 eine Ordnungsverfügung erlassen hatte, um durch den Einsatz von Security-Leuten die Situation an der Steinstraße zu verbessern, hatte die Eigentümergemeinschaft dagegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Nun steht fest: Sie müssen sich an den Kosten für den Einsatz des Sicherheitsdienstes beteiligen.

Bürgermeisterin: Eigentümer können Problem nicht auf die Stadt abwälzen

In der Entscheidung des Gerichtes werde auch, so die Stadt, die formelle Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung bestätigt. „Das ist ein schöner Erfolg! Die Entscheidung des Gerichtes zeigt, dass Eigentum verpflichtet: Eigentümer können nicht einfach auf die Stadt Gladbeck zeigen und das Problem auf die Kommune abwälzen. Sie stehen klar mit in der Verantwortung“, so Bürgermeisterin Bettina Weist.

Die Grundlage für die Ordnungsverfügung war ein von der Verwaltung erstelltes Lärmgutachten. Es belegte, dass vor allem in den Abendstunden der Lärm, verursacht durch Bewohner des Problem-Hochhauses, erheblich war und so eine Belästigung für die Nachbarschaft dargestellt hat. „Vor dem Hintergrund, dass die Hausordnung nachweislich nicht durchgesetzt wird, und zudem bisher weder eigene Ermittlungen angestellt wurden, noch irgendwelche Abmahnungen oder Kündigungen im Zusammenhang mit der Lärmverursachung bekannt geworden sind, beschritt die Stadt den ordnungsrechtlichen Weg“, so die Verwaltung.

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Seit Anfang April ist auch in diesem Jahr wieder ein Sicherheitsdienst an der Steinstraße 72 im Einsatz. Bis Ende Oktober wird er vor Ort sein und für Ruhe sorgen.