Gladbeck. Für die Betreuung ihrer Kinder in der Kita oder Tagespflege müssen Familien künftig tiefer in die Tasche greifen. Ein Blick auf die Kosten.

Es ist die zweite Erhöhung innerhalb von zwei Jahren, und sie fällt noch dazu ziemlich drastisch aus: Für die Kitaplätze und auch die Kindertagespflege müssen einige Eltern in Gladbeck für das kommende Kita-Jahr tiefer in die Tasche greifen. Von der Verwaltung angedacht ist eine Erhöhung der Beiträge um 9,65 Prozent. Das kommt konkret auf Familien mit Kindern im Kita-Alter zu.

Familien mit einem geringen Einkommen bleiben in Gladbeck von der Beitragspflicht befreit

Die Erhöhung der Beiträge war Thema in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Die Entscheidung über die geänderten Gebühren fällt am 29. Februar in der Ratssitzung. Ein Blick in die angedachte Elternbeitragstabelle zeigt, was ab dem 1. August diesen Jahres auf Eltern in Gladbeck zukommt. Schon mal vorweg: Es bleibt dabei, dass Familien mit einem Jahreseinkommen unter 30.000 Euro in Gladbeck nicht zur Kasse gebeten werden. Sie bleiben also auch künftig von der Beitragspflicht befreit.

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Bei einem jährlichen Einkommen bis 35.000 Euro (Stufe 2 in der Beitragstabelle) werden für Kinder unter zwei Jahren mit einer Betreuungszeit von bis zu 25 Stunden 118,42 Euro berechnet. Das sind etwas über zehn Euro mehr als noch im Jahr zuvor. Bei Kindern über zwei Jahren (Betreuungszeit über 45 Stunden) sind es 100,88 Euro (plus 8,88 Euro). Deutlich teurer wird es schon für Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 70.000 Euro (Stufe 7). Hier liegen die Beträge bei 263,16 Euro (unter zwei Jahre, 25 Stunden, plus 23,16 Euro), 179,83 Euro (über zwei Jahre, bis 35 Stunden, plus 15,83) und 263,16 Euro (über zwei Jahre, über 45 Stunden, plus 23,16 Euro).

Kita-Platz: Das sind die Eltern-Beiträge bei einem Jahreseinkommen von über 125.000 Euro

Klettert das Jahreseinkommen über 125.000 Euro (Stufe 12), sind diese Beträge fällig: 501,10 Euro (unter zwei, bis 25 Stunden, plus 44,10 Euro), 336,63 Euro (über zwei Jahre, 25 Stunden, plus 29,63 Euro) sowie 625,01 Euro für ein über zweijähriges Kind mit einer Betreuungszeit über 45 Stunden. Das sind 55 Euro mehr. Die höchste Summe wird fällig bei der U-2-Betreuung mit einer Betreuungszeit über 45 Stunden. Das schlägt in der Stufe 12 künftig mit 955,05 Euro (plus 84,05 Euro) zu Buche; bei einem Jahreseinkommen von bis zu 70.000 Euro sind hier 489,04 Euro fällig. Das sind 43 Euro mehr als noch 2023. Und in der Stufe zwei liegt der Beitrag für die Eltern dann bei 221,49 Euro (plus 19,49 Euro).

Für das Kita-Jahr 2023/2024 waren die Beiträge bereits um 7,73 Prozent erhöht worden. Zuvor hatte es seit dem Kindergartenjahr 2017/18 in Gladbeck allerdings überhaupt keine Anpassungen gegeben. Nun, hatte der Erste Beigeordnete Rainer Weichelt im Mai vergangenen Jahres erklärt, käme man aber um eine Erhöhung der Beiträge nicht mehr herum. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage der Stadt und der gestiegenen Kosten in vielen Bereichen hatte Weichelt den Schritt als alternativlos bezeichnet.

Stadt Gladbeck nennt den erheblichen Beitragsanstieg folgerichtig

Nun sollen die Elternbeiträge also erneut steigen. Eine Erhöhung knapp unter zehn Prozent, so hieß es in der Vorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses, wirke „zunächst sehr hoch“. In Anbetracht der durch die Inflation und die Tarifabschlüsse stark erhöhten Kosten sei der „erhebliche Beitragsanstieg jedoch folgerichtig“. Es sei aber davon auszugehen, dass die Fortschreibungsrate sich in dieser Größenordnung nicht wiederholen werde. Für das Kita-Jahr 23/24 habe sie lediglich bei 3,46 Prozent gelegen.

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Zum Hintergrund: Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in NRW legt fest, dass Elternbeiträge für Kita und Tagespflege ausschließlich von der Stadt (Verwaltung und Jugendhilfeausschuss) festgelegt werden. Bei der Zusammensetzung der Kita-Finanzierung, heißt es in der Ausschussvorlage weiter, geht der Gesetzgeber von einem „unterstellten Elternbeitrag“ in Höhe von 16,9 Prozent aus. Dieser wird jedoch in Gladbeck bei weitem nicht erreicht. Hier beträgt der Anteil aus der Elternschaft 10,2 Prozent.

>> Schon bei der Beitragserhöhung für das Kita-Jahr 2023/24 hatte die Gladbecker Verwaltungsspitze in diesem Zusammenhang auf die erheblichen Veränderungen bei den zugrunde liegenden Einkommensstufen für die Familien hingewiesen – mit der Konsequenz, dass künftig Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro komplett von der Beitragspflicht befreit sind.

Das hatte für die Stadt Gladbeck zur Folge, dass 2023 anstelle von bisher 70 Prozent der Eltern insgesamt 74 Prozent überhaupt keine Kita-Beiträge mehr zahlen mussten.