Gladbeck. Gladbecker WAZ-Leser (84) entdeckt Hundekacke auf dem Grab seiner Frau – und ist entsetzt. Kein Einzelfall. Der KOD kontrolliert.
Manfred Meißner ist geschockt. Hundehaufen auf dem Grab seiner Frau! „Das war grausam“, sagt der 84-Jährige der WAZ-Lokalredaktion Gladbeck, und das Entsetzen liegt immer noch unüberhörbar in seiner Stimme. „Ja, wird denn nicht auf den Friedhöfen in der Stadt kontrolliert, damit solche Vorfälle nicht passieren?“, will der Witwer wissen. Der Zentrale Betriebshof Gladbeck (ZBG), in dessen Zuständigkeit die Gottesacker liegen, antwortet auf diese Frage.
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Manfred Meißner erzählt: „Meine Frau ist vor eineinhalb Jahren gestorben und auf dem Friedhof in Brauck bestattet worden. Ich gehe zweimal am Tag an ihr Grab.“ Und dann das! Hundekacke auf der letzten Ruhestätte seiner Frau! Manfred Meißner dachte, ihn träfe der Schlag. „Ich war so wütend. Hätte ich denjenigen getroffen, der das zu verantworten hat, hätte ich ihn mit Sicherheit angemacht“, sagt der Gladbecker.
Gladbecker (84) fragt: „Gibt es so etwas wie Pietät nicht mehr?“
Zutiefst erschüttert sei er gewesen. „Gibt es so etwas wie Pietät nicht mehr?“, fragt sich der Senior. 64 Jahre seien er und seine Frau gemeinsam durchs Leben gegangen, da trifft ihn solch’ ein Akt, der von fehlendem Feingefühl zeugt, ins Mark. „Hätte ich ein Handy zur Hand gehabt, hätte ich die Haufen fotografiert und dem ZBG geschickt“, sagt Meißner.
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Ein bildlicher Beweis dürfte überflüssig sein, denn: „Wir haben ähnliche Beschwerden immer wieder. Das ist kein unbekanntes Problem“, räumt Leonie Nüfer ein. Die Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit beim ZBG betont: Auch wenn Friedhöfe immer stärker als Ort der Begegnung, zum Gassigehen und Joggen genutzt werden: Man sollte immer einen gewissen Respekt an dieser besonderen Stätte der Toten und Trauer haben.
Doch damit hapert’s halt. Der ZBG weist mit Schildern an den Eingängen der Friedhöfe in der Stadtmitte, Rentfort und Brauck auf eine zentrale Benimmregel hin: die Anleinpflicht. Das bedeutet konkret: „Hunde sind an der kurzen Leine, maximal 1,50 Meter Länge, zu führen.“
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Meißner stellt fest: „Es gibt viele Leute, die ihre Tiere auf dem Friedhof angeleint haben. Aber eben auch andere. Der Hund, der sein Geschäft auf dem Grab meiner Frau verrichtet hat, muss frei herumgelaufen sein. Kontrollen scheint es gar nicht zu geben, ich habe hier noch nie jemanden vom Ordnungsamt gesehen.“
Dazu erwidert Leonie Nüfer: „Der KOD unternimmt regelmäßig Kontrollgänge, doch es ist schwierig, jemanden auf frischer Tat zu ertappen.“ Gelinge es doch einmal, „werden die Betreffenden angesprochen“. Christof Wolthaus, Leiter der städtischen Abteilung Sicherheit, Ordnung und Verkehr, berichtet: „Wenn die KOD-Kollegen in Uniform unterwegs sind, gibt’s null Feststellungen. Sehen Hundehalter die Kollegen, machen sie den Klotz schnell weg.“ Anders sehe es bei Zivilstreifen aus, dann kann es für Herrchen und Frauchen, die den Dreck der Tiere nicht eintüten, teuer werden. Wolthaus: „Hundehaufen auf Friedhöfen und Gräbern – das gehört sich einfach nicht!“
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Nüfer ergänzt: „Wir wollen Hundebesitzer mit Kotbeuteln unterstützen.“ Spender stehen unter anderem an den Eingängen zu den Friedhöfen und auf der Hundewiese: „Da kann man sich kostenlos Tüten ‘rausziehen. Die Spender werden täglich kontrolliert und aufgefüllt, weil sie relativ schnell leer sind.“ Aber die ZBG-Sprecherin sagt auch: „Den Kot aufzunehmen und den Beutel dann ins Gebüsch zu werfen statt in einen Abfalleimer, ist nicht im Sinne des Erfinders.“
Verwarn- und Bußgelder als Strafe
Wer sich dabei erwischen lässt, die Hinterlassenschaften seines Hundes auf Straßen, Plätzen und Gehwegen, in Grünanlagen, auf Friedhöfen und an anderen öffentlichen Orten nicht zu entfernen, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Christof Wolthaus, Leiter der Abteilung Sicherheit, Ordnung und Verkehr in der Stadtverwaltung Gladbeck, erklärt: „Ein probates Mittel ist das Verwarngeld.“ Herrchen und Frauchen, die sich auf Friedhöfen danebenbenehmen, haben 55 Euro zu zahlen, sollte der Kommunale Ordnungsdienst das Fehlverhalten mitbekommen.
„Nach dem Verwarngeld kommt das Bußgeld, das wird beispielsweise bei Wiederholungstätern verhängt“, führt Wolthaus weiter aus. Die Höhe hänge von der Schwere des Falls ab.
Rund 300.000 Beutel werden nach Nüfers Informationen jährlich in Umlauf gebracht. Die Tüten stecken nicht nur in besagten Spendern, sondern sind ebenfalls an Verteilerstellen – zum Beispiel in Apotheken, Kiosken, im Rathaus und beim ZBG – erhältlich.
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