Gladbeck. Beim ZBG häufen sich Beschwerden, dass sich Hundehalter auf Gladbecker Friedhöfen respektlos verhalten. Ein weiterer Kritikpunkt: Hundehaufen.

Seit einiger Zeit erreichen den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) nach eigener Aussage immer häufiger Beschwerden Angehöriger von Verstorbenen über frei laufende Hunde und Hundekot auf den Friedhofsanlagen. Ein Vorfall stellte den bisherigen negativen Höhepunkt dar.

„Während einer Beisetzung wurde auf den umliegenden Friedhofsflächen ein Hundetraining durchgeführt und die Trauergesellschaft gestört“, berichtet der ZBG. Das Personal habe die Verantwortlichen aufgefordert, dies Treiben zu unterlassen – ohne Erfolg.

Friedhöfe sind keineswegs nur Orte der Trauer, sondern sie erfüllen vielfältige Funktionen. Sie dienen insbesondere auch als Orte der Begegnung, tragen als Grünanlagen aktiv zum Klima- und Naturschutz bei und werden intensiv auch für die Freizeitgestaltung genutzt. Der Betriebshof stellt klar: „Es ist grundsätzlich nicht verboten, Hunde auf dem Friedhof auszuführen. Da auf den Gladbecker Friedhöfen jedoch die Leinenpflicht gilt, müssen die Vierbeiner angeleint sein.“ Missachtung sei keineswegs ein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden könne.

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Eine weitere Beobachtung: „Auch die Hundekot-Problematik wird auf den Friedhöfen immer präsenter.“ Auf den Gehwegen oder an den Grünflächen neben den Gräbern werden immer öfter die Hinterlassenschaften der Tiere liegen gelassen. Dabei sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, einen Kotbeutel mitzuführen, um die Haufen zu entfernen. Der ZBG gibt sogar kostenlos „Gassibeutel“ aus – unter anderem an den Eingängen der Friedhöfe, am Betriebshof, in Apotheken, bei Tierärzten und im Rathaus. Der Appell lautet, Verantwortung zu übernehmen und die Friedhofsanlagen respektvoll und pietätvoll zu nutzen.

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