Gladbeck. Wer in Gladbeck grillen möchte, dem stehen normalerweise öffentliche Grillplätze zur Verfügung. Doch dort gelten strikte Regeln, so die Stadt.
Sommer, Sonne, Steaks & Co. vom Grill: Was könnte es für manche Menschen in Gladbeck Schöneres auf Erden geben? Aber eines trübt derzeit die Aussichten auf die Brutzelei. Der Rost muss kalt bleiben, denn die Waldbrandgefahr ist wieder einmal hoch.Anna Langhof, Sprecherin in der Stadtverwaltung Gladbeck, sagt: „Wir halten uns an den Grasland- und Waldbrandindex. Dafür ziehen wir die Meldungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zurate. Das machen andere Städte wohl nicht.“ Die aktuelle Folge: Die hiesigen öffentlichen Grillplätze sind gesperrt – noch. Sollte die Wetterlage nicht mehr so brenzlig sein, gilt in Gladbeck eine Reihe wichtiger Regeln.
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Die oberste Voraussetzung dafür dürfte Grill-Fans allerdings erst einmal nicht schmecken: Abkühlung und Regen, damit die Brandgefahr sinkt. Anna Langhof erklärt: „Zurzeit sind die Indices sehr hoch, bei vier, auf der zweithöchsten Stufe.“ In der Nachbarstadt Gelsenkirchen ist festgeschrieben, dass bei einem Graslandfeuer- oder Waldbrandgefahrenindex des DWD größer als Stufe 3 das Grillen in öffentlichen Grünanlagen untersagt ist. „Solch einen Automatismus haben wir nicht“, stellt Langhof klar. Die Fachleute im Rathaus beobachten die DWD-Erkenntnisse, um Entscheidungen zu treffen.
In Gladbeck müssen Fans von Holzkohle und Grillzange einen Berechtigungsschein beantragen
Eine Risiko-Entspannung sei laut Meteorologen bisher nicht absehbar. Damit ist glasklar: „Wahrscheinlich bleiben die öffentlichen Grillplätze in Gladbeck weiter erst einmal geschlossen.“
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Derer sind es zwei in Wittringen: Sie liegen an der Bohmertstraße und in der Nähe des Abenteuerspielplatzes. Einer umfasst sieben Grillflächen, der andere fünf. Bevor man überhaupt ein Würstchen oder Gemüse auf den Rost legen darf, „braucht man einen Grillschein“. Den gibt’s kostenlos, so die Rathaussprecherin. Interessierte können ihn frühestens eine Woche vor dem Grilltermin im Museum in Wittringen beantragen. Das sei nur persönlich vor Ort möglich, so Langhof. Sie erläutert: „Wer einen Grillschein beantragen möchte, muss mindestens 18 Jahre sein. Mitzubringen ist der Personalausweis. Der Grillschein ist nicht übertragbar, gilt für maximal 20 Personen und einen bestimmten Tag.“
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Die Nutzung der öffentlichen Grillflächen ist an Benimmregeln gebunden. Zuvorderst ist zu beachten: Es sind ausschließlich Standgrills, keine Einweg-Varianten oder Modelle „Marke Eigenbau, erlaubt. Und: Pro Platz darf es nur ein Gerät sein“ – für das ausschließlich Holzkohle zu verwenden ist. Das Rösten ohne jegliches zugelassenes Equipment ist tabu, denn: Lagerfeuer sind verboten. Wer im Genuss schwelgt, muss eines beherzigen: Der wachsame Blick sollte auch auf Feuer und Glut liegen. Bei starkem Wind verbietet sich das Grillen wegen der Brandgefahr.
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Anna Langhof weist darauf hin: „Pkw dürfen nicht bis an den Platz vorfahren.“ Musikanlagen sollten die Ausflügler zuhause lassen. „Sie sind verboten“, um Ruhestörungen zu vermeiden. Bis spätestens 22 Uhr muss der Platz nach dem lukullischen Vergnügen geräumt sein – und zwar in einwandfreiem Zustand. „Asche und Glut sind in die vorgesehenen Behälter zu leeren.“
Abfälle gehören nicht in die Natur. Gerade Glas ist nicht nur aufgrund der potenziellen Verletzungsgefahr gefährlich. Strahlt die Sonne darauf, kann sich ein Brennglaseffekt ergeben, der schlimmstenfalls ein Feuer entfacht. Der Zentrale Betriebshof Gladbeck (ZBG) berichtete in der Vergangenheit immer wieder von gehäuftem Müll in Wittringen nach Bilderbuch-Wochenenden. Langhofs Appell: „Wenn die öffentlichen Mülleimer voll sind, bitte die Abfälle nicht herumliegen lassen, sondern mit nach Hause nehmen und dort ordnungsgemäß entsorgen.“ Die Sprecherin warnt: Wilde Müllkippen können für die Verantwortlichen teuer werden. Sie müssen bis zu 1000 Euro blechen.
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Jahr 2022: 203 Waldbrände
„Waldbrände haben in den vergangenen Jahren in Nordrhein-Westfalen zugenommen und fast immer ist leichtsinniges oder unachtsames Verhalten von Waldbesucherinnen und Waldbesuchern die Ursache“, so das NRW-Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Allein im vergangenen Jahr gab es landesweit 203 Waldbrände, die ein Schadfläche von 74 Hektar hinterlassen haben.
Zur Waldbrandvorsorge hat das Land deshalb die Bußgeldempfehlungen im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt deutlich verschärft. Er empfiehlt den örtlichen Behörden für das Feuermachen im Wald ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro oder für das Rauchen im Wald von März bis Oktober ein Bußgeld von 150 Euro.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) kontrolliert, ob ein Grillschein vorhanden ist und die Regeln eingehalten werden. Je nach Schwere der Tat – „bei Wiederholung müssen Uneinsichtige mehr zahlen“ – werden Ertappte mit 55 Euro, die man vor Ort bezahlen kann, bis zu 100 Euro zur Kasse gebeten. „Im Jahr 2022 hatten wir fünf Fälle von Wildgrillen“, berichtet Langhof, „in diesem Jahr bisher zwei.“ Also hatten die Betreffenden trotz geschlossener Plätze irgendwo ihrem Hobby gefrönt.
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Das Museum der Stadt Gladbeck an der Burgstraße 64 ist von dienstags bis sonntags, zwischen 11 und 18 Uhr, geöffnet. In dieser Zeit können Fans von Koteletts, Kartoffeln und mehr vom Rost einen notwendigen Grillschein beantragen. Er ist ein Muss, um die öffentlichen Flächen in Wittringen nutzen zu dürfen.