Gladbeck. Mehr Sicherheit und ein schneller Ausbau von Radwegen. Das sieht das neue Fahrradgesetz NRW vor. Eine erste Einschätzung aus Gladbecks Rathaus.
Rückenwind für den Radverkehr in NRW. Das verspricht sich Verkehrsministerin Ina Brandes (CDU) vom neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW), das der Landtag Anfang November auf den Weg gebracht hat. Doch hat das konkret Auswirkungen auf Gladbeck und hilft so auch bei der Umsetzung des hiesigen Radverkehrskonzeptes mit dem Ziel, den Anteil des Radverkehrs in den täglichen Verkehrsströmen deutlich zu erhöhen?
25 Prozent der Wege sollen künftig mit dem Fahrrad zurückgelegt werden
Immerhin: Mit mehr Sicherheit für Radfahrer, besser ausgebauten Radwegen und der Planung eines lückenlosen Radwegenetzes über kommunale Grenzen hinweg, will das Land das Ziel erreichen, das künftig „25 Prozent der Wege mit dem Rad zurückgelegt werden“. Das deckt sich schon einmal mit den Absichten des Gladbecker Radverkehrskonzeptes, wenn vom Land auch noch nicht festgelegt ist, bis wann man das Ziel erreichen will.
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Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer reagiert im Moment noch verhalten. Es sei, betont er, Natur eines jeden Landesgesetzes, dass es zunächst wenig konkrete Auswirkungen „auf uns als Stadt“ hat. Sicherlich werde der Aktionsplan des Landes aber „zukünftig tatsächlich konkrete Handlungsschwerpunkte für die Städte festlegen. Das bleibt abzuwarten.“ Zumindest sehe sich Gladbeck schon jetzt durch das Fahrradgesetz in der alltäglichen Arbeit bestärkt und legitimiert, „sehr klar unseren starken Fokus auf die Nahmobilitätsförderung zu legen – auch in Bereichen, die konfliktträchtig sind.“
Gladbecks Stadtbaurat: Kommunen benötigen eine solide Finanzausstattung
Ein großes Problem sieht Kreuzer allerdings beim Thema Geld: „Ohne solide Finanzausstattung wird es den Kommunen nie möglich sein, die hoch gesteckten Ziele schnell umzusetzen.“ Dafür fehle es an Personal und Finanzmitteln. Kreuzer: „Hoch gesteckte Erwartungen, die das Land mit dem Gesetz ja auch an die Kommunen formuliert, drohen so immer nicht erreicht zu werden!“
Immerhin aber sieht sich der Baurat durch das Gesetz unter anderem darin bestärkt, dass in Gladbeck bereits zurzeit schon „bei Neu- und Umplanungen ausreichend breiten Gehwegen als Schutzraum und maßgeblicher Beitrag zur Verbesserung der Mobilität, sowie zur der Erhöhung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität des Fußverkehrs ein hoher Stellenwert in der Abwägung zukommt“.
Zurück zum leidigen Thema Geld. Immerhin betont die Verkehrsministerin die Absicht des Landes, mit dem neuen Gesetz auch festzuschreiben, „dass jedes Jahr Rad- und Fußverkehr verlässlich vom Land mit Geld gefördert wird.“ Dabei nennt sie konkret unter anderem die besondere Förderung des Radvorrangnetzes sowie die Erstellung eines verbindlichen Bedarfsplans zum schnelleren Bau von Radschnellwegen.
Das Gesetzt stellt den Rad- und Fußverkehr mit dem motorisierten Individualverkehr auf eine Stufe
Mehr Sicherheit
Der Verkehrssicherheit wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ein herausragender Stellenwert beigemessen. Die „Vision Zero“ – also das Bestreben, dass niemand im Straßenverkehr verunglückt – ist fest verankert, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes NRW.
Deshalb sollen beispielsweise in den nächsten fünf Jahren alle rund 600 landeseigenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Busse mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden. Damit wurde auch bereits begonnen.
Darüber hinaus soll mit dem neuen Gesetz erstmals der Rad- und Fußverkehr mit dem motorisierten Individualverkehr auf eine Stufe gestellt werden. Bedeutet konkret: „Ampelschaltungen sollen Fußgänger künftig gleichberechtigt zum Radverkehr und Motorverkehr berücksichtigen.“ Ein Pluspunkt, den auch Kreuzer sieht. Immerhin biete das „auch für Gladbeck neue Chancen der Nahmobilitätsförderung.“
Bestärkt werde die Stadt Gladbeck darüber hinaus durch das neue Gesetz in den Bestrebungen, nach Analyse des VRR in Gladbeck bis zu fünf Mobilstationen einrichten zu wollen. Eine davon am Bahnhof Zweckel. Unterstützung biete das neue Gesetz aber auch im Punkt der regulierten Nutzung beispielsweise von Leih-E-Scootern, die ja künftig auch durch Gladbeck rollen sollen. Im Gesetz soll nämlich die Förderung von Radstationen und Mobilstationen als Verknüpfungspunkt für verschiedene Verkehrsmittel, etwa Bus und Bahn, E-Scooter, On-Demand-Shuttles oder Leih-Räder, verbindlich festgeschrieben sein.
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