Gladbeck. Der ZBG stößt bei einer gewünschten Verbesserung von Reinigung und Winterdienst auf Radwegen in Gladbeck an Grenzen. Konzept soll kommen.

Heinrich Vollmer stoppt allzu hochfliegende Hoffnungen von Drahtesel-Fans, dass der Zentrale Betriebshof Gladbeck (ZBG) den Winterdienst und die Reinigung der Radwege in der Stadt ausbaut. Der Betriebsleiter stellte im Fachausschuss seinen Standpunkt zu diesem Vorstoß von SPD und Grünen dar. Dazu gehörten unter anderem rechtliche Hürden.

Gladbeck: Nicht alle Straßen und Wege fallen in die ZBG-Zuständigkeit

„Auf der Konrad-Adenauer-Allee können und dürfen wir nicht den Winterdienst ausführen“, nannte Vollmer ein Beispiel. Grund: Es handelt sich um eine Landesstraße (L 511), sie fällt also nicht in den Zuständigkeitsbereich des städtischen ZBG. Vollmer betonte: „Auf vielen Strecken sind wir auf Anlieger, Kreis und Land angewiesen.“

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Seine Meinung: Der ZBG reinige die Radwege planmäßig, „wir sind in Gladbeck ganz gut aufgestellt“. Allerdings halten Velo-Nutzer dagegen, dass sich beispielsweise der Übergang von Straße zu Radweg zum Stolperstein entwickeln könne, sollten sich dort in Folge der Schneeräumung Rillen bilden.

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Kombinierte Rad-/Gehwege fallen ebenfalls aus dem Plan. Vollmer erläuterte: „Formell ist ein Radweg eine Straße, in Kombination ein Gehweg.“ Und für letztere sei der Zentrale Betriebshof Gladbeck nicht zuständig.

Das Radverkehrskonzept der Stadt Gladbeck stößt bei vielen Bürgern auf Interesse.
Das Radverkehrskonzept der Stadt Gladbeck stößt bei vielen Bürgern auf Interesse. © Funke Foto Services GmbH | Olaf Fuhrmann

Mit Blick auf die Note 4,4 beim jüngsten Fahrrad-Klimatest des ADFC – keine gute Beurteilung, fand nicht nur der Ausschussvorsitzende Klaus Omlor (SPD) – hatten SPD und Grüne darauf gedrungen, dass sich Reinigung und Winterdienst an den Hauptrouten des Radverkehrs orientieren sollten. „Mit dem Radverkehrskonzept wurde ein Netzplan mit einer abgestuften Hierarchie, analog zum Straßennetz beschlossen“, so SPD und Grüne. Dieser Plan sei die „geeignete Grundlage“ für die Reinigung, die der ZBG entsprechend anpassen solle.

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Das ist offenbar leichter gesagt als getan, wie Vollmer ausführte. Es sei stets zu entscheiden: Was ist verkehrswichtig – „die Hauptradachse oder die Fußstrecken von Schulkindern?“ Der Betriebsleiter: „Straßen und Gehwege sind immer noch vorrangig zu beachten.“

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Eine Qualitätsverbesserung habe ihren Preis. Der ZBG sei bereits personell und maschinell ausgelastet. Wenn es wirklich mal wieder einen „richtigen Winter“ geben sollte, stoße der Betrieb nach drei Tagen an seine Grenzen. Heinrich Vollmer erklärte: „Wir haben eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat: Was wir jetzt leisten, ist das Äußerste, was arbeitszeitrechtlich möglich ist.“ Wenn die Qualität gesteigert werden solle, „wird es wohl zu Fremdvergaben kommen“.

An die Verwaltung erging der Auftrag, ein Reinigungs-und Winterdienstkonzept samt Kostenaufstellung für das Radwegenetz zu entwickeln. Überregionale Alltagsrouten sollen bei der Reinigung die höchste Priorität bekommen.