Gladbeck. Die beschlossene bundesweite Corona-Notbremse hat auf jeden Fall Auswirkungen auf das Leben in Gladbeck. Was nun konkret auf die Bürger zukommt.

Das öffentliche Leben wird in Gladbeck noch weiter heruntergefahren. Der Bundestag hat die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, um die in der dritten Welle der Pandemie stetig steigenden Infektionszahlen besser bekämpfen zu können.

Auch der Kreis Recklinghausen überschreitet schon seit Tagen den kritischen Inzidenzwert und muss deshalb in den Lockdown. Doch was kommt nun konkret auf die Gladbecker zu?

„Es ist noch nicht zu 100 Prozent klar, ab wann die neuen Beschränkungen greifen. Wohl aber, dass sie auch für den Kreis und somit auch für Gladbeck gelten werden“, erklärt Stadtsprecher David Hennig. Aus diesem Grund hat am Donnerstagnachmittag auch der Corona-Krisenstab der Stadtverwaltung getagt, um erste Maßnahmen abstimmen zu können.

Dabei geht es ganz klar vor allem um die nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 22 bis 5 Uhr. Auf die müssen sich die Gladbecker aufgrund der hohen Infektionszahlen auf jeden Fall in Kürze einstellen.

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Und auf die Mitarbeiter vom KOD kommt noch mehr Arbeit zu. Die Teams, so Hennig, werden jetzt an sieben Tagen in der Woche zumindest bis um Mitternacht im Einsatz sein, um die neue Regelung auch kontrollieren zu können. Die Dienstpläne für die zehn Leute vom KOD werden bereits umgeschrieben, die Spätschicht soll künftig um 16 Uhr statt um 14 Uhr beginnen. „Abends werden immer zwei Teams im Einsatz sein“, erklärt Hennig. Doch auch für die Kontrollen tagsüber müssten natürlich nach wie vor noch genügend Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

Ausgangssperre in Gladbeck: Polizei kontrolliert

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Erste Abstimmungsgespräche mit der Polizei über die notwendigen nächtlichen Kontrollen haben auch bereits stattgefunden. „Da müssen wir aber noch weiter ins Detail gehen“, betont der Stadtsprecher. Das bestätigt auch Andreas Wilming-Weber, Leiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums Recklinghausen.

„Die Polizei ist ohnehin auch nachts unterwegs, insofern ist die Situation ja nicht neu für uns.“ Aber natürlich werde man nun verstärkt auf Personen achten, die nach 22 Uhr unterwegs sind – „und die dann auch gezielt kontrollieren.“ Hinzu komme, dass die Polizei mit Inkrafttreten der neuen Regel verstärkt auch die Stellen in den Städten kontrollieren wird, wo nächtliche Ansammlungen zu vermuten sind. Auch das, so Wilming-Weber, geschehe in enger Absprache mit den Ordnungsämtern und so eben auch mit dem KOD in Gladbeck. Auch gemeinsame Maßnahmen von Polizei und KOD werde es geben.

Was die weiteren möglichen Beschränkungen angeht, die die Corona-Notbremse für Gladbeck mit sich bringen wird, konnte Hennig noch nichts sagen. „Freitag wird der Krisenstab erneut zusammen kommen. Bis dahin haben wir hoffentlich konkrete Informationen, um dann über Einschränkungen beispielsweise für den Einzelhandel oder im Kita-Betrieb reden zu können.“

Kreis Recklinghausen bereitet sich auf Umsetzung der Corona-Notbremse vor

Diese Regeln gelten mit der Notbremse

Mit der nun geltenden bundeseinheitlichen Corona-Notbremse treten unter anderem diese Regelungen in Kraft: Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 (an drei aufeinanderfolgenden Tagen) gilt künftig zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eine nächtliche Ausgangsbeschränkung.

Einzelpersonen können von 22 bis 0 Uhr weiterhin spazieren gehen oder Sport treiben.

Schulen gehen bei einer Inzidenz zwischen 100 bis 165 in den Wechselunterricht, ab einer Inzidenz von 165 in den Distanzunterricht. Einkaufen im Geschäft ist bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 150 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner mit Terminbuchung und negativem Test möglich (‚Click, Test & Meet‘). Produkte bestellen und abholen bleibt auch bei höheren Inzidenzen möglich (‚Click & Collect‘).

Auch beim Kreis Recklinghausen wollte man Donnerstag noch nicht ins Detail gehen, was die exakte Umsetzung der im Bundestag beschlossenen Notbremse angeht. „Natürlich sind wir schon ein Stück weit eingestellt auf das, was da kommen wird. Und wir stehen für die notwendigen Absprachen auch in Kontakt mit den Städten“, erklärt Kreissprecherin Lena Heimers am frühen Donnerstagnachmittag.

Konkret umgehen könne man mit den neuen Regeln aber erst, wenn der entsprechende Gesetzestext dem Kreis tatsächlich schriftlich vorliegt. Dann müssten alle betroffenen Stellen – vom Gesundheitsamt bis zu den Juristen – gemeinsam darauf schauen und dann beschließen, was wie konkret umzusetzen ist. „Und ob die Umsetzung schon ab Samstag erfolgen muss, oder erst in der nächsten Woche, dazu können wir zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt nichts sagen.“

Mehr zur Notbremse:

Die nächtliche Ausgangssperre, Distanz- statt Präsenzunterricht an den Schulen, geschlossene Kitas, Testpflicht in den Betrieben und ein Einzelhandel, der sich größtenteils wieder auf Click & Collect beschränken muss: Der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes, der auch die Gladbecker in Berlin vertritt, begrüßt das neue Infektionsschutzgesetz.

Noch immer, so der Politiker, stecken sich zu viele Menschen mit dem Coronavirus an. „Die dritte Welle ist aufgrund der Mutationen noch gefährlicher als die ersten beiden. Pflegekräfte und Ärzte sind an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Mehr als 80.000 Menschen sind bereits durch das Virus gestorben“, so Gerdes.

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