Gelsenkirchen. Die Bundes-Notbremse kommt – und damit neue Corona-Regeln. Was die Stadt Gelsenkirchen zu dem vorgesehenen Maßnahmenkatalog sagt.

Jetzt ist alles unterschrieben, nach zum Teil langen Diskussionen. Der Bundestag hat die Bundes-Notbremse zur Corona-Bekämpfung am Mittwoch verabschiedet. Am Donnerstagmittag folgte der Bundesrat, ehe Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier schließlich am Nachmittag das neue Infektionsschutzgesetz, das verschärfte Regeln und Maßnahmen vorsieht, final absegnete.

Schon in wenigen Tagen gelten damit bundesweit neue Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus – und damit auch in Gelsenkirchen. Luidger Wolterhoff, Corona-Krisenstabsleiter der Stadt, begrüßt die Notbremse angesichts der hohen Sieben-Tages-Inzidenz. Sie liegt in Gelsenkirchen am Donnerstag, 22. April, bei 261,1. „Das ist ein extrem hoher Wert“, so Wolterhoff, „und deshalb brauchen wir Einschränkungen.“

Gelsenkirchen werde die Notbremse genau so umsetzen, wie es für das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehen sein wird. „Es wird keinen Gelsenkirchener Sonderweg geben“, betont Wolterhoff.

Was die Notbremse für Schulen und Kitas in Gelsenkirchen bedeutet

Zu den angepassten Regeln wird eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr zählen in Städten, in denen die Inzidenz höher als 100 liegt. Dabei gibt es verschiedene Ausnahmen. Auch gibt es Einschränkungen im privaten Bereich und neue Maßnahmen für Schulen und Kitas. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer müssen zweimal pro Woche getestet werden.

Ab einer Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von 165 nur noch Distanzunterricht erlaubt – diese Bremse wird auch Folgen für Kitas haben: Bei Kommunen, bei denen der Wert an drei aufeinander folgenden Tagen über 165 liegt, gilt ab dem übernächsten Tag eine „bedarfsorientierte Notbetreuung“. Anspruch auf diese haben Eltern, die die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können.

Außerdem ist eine Betreuung in „besonderen Härtefällen“ in Absprache mit dem Jugendamt sowie für Kinder mit Behinderungen möglich. NRW-Familienminister Joachim Stamp kündigte zudem an, dass die Kitabeiträge für zwei Monate erstattet werden.

Krisenleiter glücklich über Klarheit

So oder so: Luidger Wolterhoff freut sich über klare Regelungen, die nicht nur in Gelsenkirchen gelten werden, sondern auch in den benachbarten Kommunen – eben bundesweit. Einen Flickenteppich von verschiedenen Maßnahmen dürfte es nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen nicht (mehr) geben.