Gelsenkirchen. Ein Wissenschaftler ist mit seiner Klage gegen Schadenersatzforderungen der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen vor Gericht gescheitert. Zwei Professoren vergleichen sich dagegen. Sie zahlen einen Teil der veruntreuten Fördergelder für das umstrittene frühere Inkubator-Zentrum an die Hochschule zurück.
Als Professorentreff entpuppte sich gestern das Verwaltungsgericht. Drei Wissenschaftler hatten gegen Schadensersatzforderungen der Westfälischen Hochschule wegen illegaler Verwendung von Fördermitteln geklagt. Auch der 12. Kammer, die über die Klagen zu entscheiden hatte, saß mit Dr. Bernd Andrick ein Professor vor.
Zwei der ehemaligen Hochschullehrer verglichen sich mit ihrem früheren Arbeitgeber. Sie müssen einen Großteil der entstandenen Schäden mit hohen Geldzahlungen reparieren. Die Klage des früheren Pro-Rektors gegen die Forderung der Hochschule von 5,7 Millionen Euro wurde abgewiesen.
Zum Vergleich kam es erst gar nicht
Der 57-Jährige, der seinen Professorentitel, den Job als Hochschullehrer inklusive seiner Pensionsansprüche verloren hat, war nur bereit, 300.000 Euro zurückzuzahlen. Er hat wieder einen Job gefunden, wollte über ein Arbeitgeberdarlehen die 300.000 Euro aufnehmen. Seine Schmerzgrenze sah er bei 500.000 Euro.
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Doch der Vergleich kam nicht zustande, weil Verwaltungsdirektor Franz Spindler mindestens 1 Mio. Euro als Wiedergutmachung erwartete. Es sei gegenüber dem Land als Geldgeber nicht zu verantworten, die zweckwidrige Verwendung von Fördergeldern derart milde zu sanktionieren. Der Hochschullehrer war wegen Betruges und Subventionsbetruges zu zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Nach dem Scheitern seiner Klage bleibt die ursprüngliche Forderung in ihrem Umfang bestehen. Der 57-Jährige hatte sich einst unter anderem mit Mikro-Computertechnik befasst.
Hochschule will den Professor loswerden
Das Jonglieren mit öffentlichen Geldern hat den Wissenschaftler nicht nur um die Karriere gebracht. Die vorgesehene Nachfolge der Rektorposition blieb ein Traum. Er wird wohl sein Leben lang regelmäßig an die Hochschule erinnert. Denn die wird ihren früheren Mitarbeiter monatlich kräftig zur Kasse bitten.
610.000 Euro sollte der ehemalige Professorenkollege vom Fachbereich Chemie zahlen. Der 56-jährige einigte sich mit einem Vergleich. 100.000 muss er sofort, 50.000 Ende Dezember 2014 zurückzahlen. Seit sechs Jahren ist der Wissenschaftler für angewandte Biologie vom Dienst suspendiert, erhält 80 Prozent seiner Bezüge. Im parallel laufenden Disziplinarverfahren hat der 56-Jährige seinen Arbeitsplatz zunächst gerettet. Die Hochschule ist in die Berufung gegangen, will den Professor loswerden.
Niederlage in erster Instanz
Ursprünglich 1,1 Mio. €, dann reduziert auf 215.000 Euro, fordert die Uni vom ehemaligen Professor im Fachbereich Informatik. Der 56-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, ist suspendiert, bezieht 60 Prozent seiner früheren Einkünfte. Er kämpft ebenfalls vor der Disziplinarkammer um seinen Job, hat in erster Instanz verloren.
Mit dem Vergleich – er wird 120.000 Euro zurückzahlen – verspricht er sich bessere Chancen in der Berufungsinstanz. Die Uni scheint nicht abgeneigt, ihn weiter zu beschäftigen.