Bochum. Im Skandal um millionenschwere Subventionsbetrügereien an der Fachhochschule (FH) Gelsenkirchen hat das Bochumer Landgericht heute einen weiteren Mittäter (48) verurteilt: Der damalige Geschäftsführer des "Inkubator-Zentrums Emscher-Lippe" bekam ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung.
Das damalige zur FH gehörende Inkubatorzentrum war eine Talentschmiede für Existenzgründungen. Es war ein Vorzeigeprojekt. Zur Eröffnung Ende 2000 war sogar Ministerpräsident Wolfgang Clement erschienen. Mit über zwölf Millionen an öffentlichen Geldern wurde das Zentrum bis zur Schließung Ende 2006 gefördert. Nach den Feststellungen der 2. Strafkammer wurde aber diese sprudelnde Geldquelle (vor allem EU-Gelder) vom Geschäftsführer "untreueähnlich" missbraucht, indem er sich Fördergelder unter falschen Angaben und mit "Scheinrechnungen" erschlich und dann zweck- und auflagewidrig an andere Tochterunternehmen und Forschungsprojekte der FH weiterleitete.
Von 2002 bis 2006 soll er auf diese Weise mindestens 1,2 Millionen Euro Fördergelder besorgt haben. Das gelang ihm vor allem damit, dass er gegenüber dem Fördergeber überhöhte oder gar vollends fingierte Rechnungen für Beratertätigkeiten abrechnete. Die Staatsanwaltschaft sprach in der Anklage sogar von 5,7 Mio Euro Fördergeldern, die sich das Inkubatorzentrum auf diese Weise eingestrichen habe. Nicht alle diese Rechnungsbeträge sollen aber betrügerisch gewesen sein.
Der Angeklagte (der auch 50 Sozialstunden ableisten muss) war voll geständig. Die Strafkammer hielt ihm außerdem zugute, dass der Subventionsbetrug nicht sein eigener Einfall gewesen sei, "sondern vom damaligen Rektor in mehr oder weniger deutlichen Worten vorgegeben wurde". Richter Stefan Culemann: "Die Idee ging nicht von ihm aus, er wurde in den Subventionsbetrug hineingezogen."
Auch gegen den damaligen Rektor (64) der FH, ein Professor, ist bereits Anklage erhoben worden. Wegen angeblicher Verhandlungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gibt es aber noch keinen Prozesstermin.
In dem Gesamtverfahren hatte das Bochumer Landgericht bereits vor Monaten drei Haftstrafen von je zwei Jahren ohne Bewährung verhängt, gegen einen Wissenschaftler und Arzt, einen ehemaligen FH-Professor sowie einen Arbeitsmediziner. Außerdem wurden bereits außergerichtlich mehrere Verurteilungen zu Bewährungsstrafen verhängt, auch gegen Professoren.