Gelsenkirchen. Beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen kümmert sich Dr. Bernd Andrick um Beförderungsstreitigkeiten unzufriedener Gerichtspräsidentinnen oder um fragwürdige Rituale bei der Feuerwehr. Nun wird er auch noch (Honorar-)Professor an der Ruhr-Universität Bochum.

Beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen kümmert sich Dr. Bernd Andrick um Beförderungsstreitigkeiten unzufriedener Gerichtspräsidentinnen, um fragwürdige Aufnahmerituale eines Löschzuges der Feuerwehr in Oer-Erkenschwick oder er prüft, ob ein Achillessehnenriss tatsächlich ein Dienstunfall war.

Auch außerhalb der Gerichtsmauern ist der 56-Jährige so engagiert, dass er von der Konferenz der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum einstimmig zum (Honorar-)Professor ernannt wurde. Die entsprechende Urkunde bekam der Jurist aus Haltern jetzt vom Rektor der RUB überreicht.

Dr. Andrick ist seit 1996 Lehrbeauftragter an der Bochumer Universität. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Öffentliche Recht und das Stiftungsrecht. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift im Stiftungsrecht und Mitveranstalter des Stiftungsrechtstages an der RUB.

Nach Sachverständigenarbeit im Rechtsausschuss des Bundestages kümmert er sich gegenwärtig um die Novellierung des nordrheinwestfälischen Stiftungsrechts.

Seit 1996 ist der in Sythen lebende Jurist Vorsitzender der Schlichtungsstelle des Caritasverbandes für das Bistum Essen und seit 2008 auch Vorsitzender der Einigungsstelle bei der Deutschen Telekom AG.