Bochum. . Ein ehemaliger Lehrer (43) einer Herner Schule kämpft jetzt in einem zweiten Prozess vor dem Bochumer Landgericht um einen Freispruch. Der Bochumer hatte ein sexuelles Verhältnis mit einer damals 14-jährigen Schülerin gehabt.

Das sexuelle Verhältnis zwischen einem Lehrer (43) und einer Schülerin ist schon zwei Jahre her, beschäftigt seit Freitag aber erneut das Bochumer Landgericht. Angeklagt ist ein 43-jähriger Familienvater aus Bochum. Als damaliger Lehrer einer Schule in Herne soll er zwischen Oktober 2010 und März 2011 mit einer anfangs 14 Jahre alten Jugendlichen, die auf dieselbe Schule ging, intim gewesen sein. Zwölf Fälle, darunter vor allem sehr intensive, stehen in der Anklage.

Der Bochumer war dafür im September 2011 vom Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Doch Verteidiger Prof. Dr. Ralf Neuhaus legte Revision ein - und hatte Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, weil die Bochumer Richter das Obhutsverhältnis nicht genug beleuchtet hätten. Sollte jetzt eine andere Strafkammer feststellen, dass gar kein Obhutsverhältnis zwischen dem Lehrer und der Jugendlichen bestanden habe, könnte er freigesprochen werden. Denn ihr Klassenlehrer war der Angeklagte damals nicht. Er hatte sie nur zur Schulsanitäterin ausgebildet.

Schülerin soll „Angst“ gehabt haben, „ihn zu verlieren“

Der damalige Lehrer hatte das Vertrauen der Schülerin gewonnen, nachdem sie ihm persönliche Probleme anvertraut hatte. Daraus entwickelte sich eine Beziehung. Aus Trost wurden Küsse und später intensive sexuellen Handlungen: in einem Wanne-Eickeler Vereinsheim, am Rhein-Herne-Kanal und auch in seiner ehelichen Wohnung. Gewaltsam war der Lehrer, der die Vorfälle einräumt, zwar nicht. Allerdings soll er die Schülerin (heute 17) mit fordernden Sprüchen sexuell unter Druck gesetzt haben.

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Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess Nr. 1 gemeint, dass die Schülerin deshalb mitgemacht habe, „weil sie Angst hatte, ihn zu verlieren“, denn sie sei „ernsthaft verliebt“ gewesen. Drei Jahre und drei Monate Haft hatte die Anklagevertreterin gefordert.

Der Angeklagte war nach den Vorwürfen suspendiert worden und hatte den Dienst quittiert. Jetzt im Prozess Nr. 2 sitzt er, ganz in Schwarz gekleidet, zeitweise wie ein Büßer da, den Kopf tief gesenkt und sich ab und zu ein Taschentuch auf die Augen tupfend.

Der Prozess vor der 8. Strafkammer geht am 26. März weiter.