Bochum. Sechs Jahre und elf Monate Haft hat das Landgericht für einen 49-jährigen Bochumer verhängt. Er hatte die Tochter (8) seiner Ex-Ehefrau vielfach schwer missbraucht und dies teilweise gefilmt. Während der Verbrechen lag die Kindesmutter wegen Krebs im Krankenhaus.

Es waren, sagte Richter Johannes Kirfel, „mit die schlimmsten Bilder, die ich gesehen habe“. Er meinte die Aufnahmen, die der Angeklagte (49) von einer damals achtjährigen Schülerin gemacht hatte, während er sie sexuell auf ganz besonders schwere Weise missbrauchte. Sechs Jahre und elf Monate Haft verhängte die 3. Jugendschutzkammer am Dienstag für insgesamt neun Übergriffe.

Der Fall ist einer der massivsten Missbrauchsfälle seit langem in Bochum. Das Opfer ist die Tochter seiner Ex-Ehefrau des Angeklagten. Im vergangenen Mai und Juni war sie ihm anvertraut worden, als die Kindesmutter wegen einer Krebserkrankung im Krankenhaus lag. Das nutzte der Mann eiskalt für seine sexuellen Interessen aus.

Angeklagter war geständig

Zu Hause hatte er auf einem PC, einem MP3-Player und einem USB-Stick eine, so der Richter, „unselige Flut von Kinderpornografie“ gespeichert. Da habe der Angeklagte in seiner Wohnung mit dem Kind „ausprobieren“ wollen, „was er auf den vielen Bildern gesehen hat“. Teilweise filmte der 49-Jährige dies mit einer Digitalkamera. Die Kammer sah sich diese Aufnahmen in der Hauptverhandlung an, um das Ausmaß der Verbrechen besser einschätzen zu können. Das Opfer selbst musste nicht aussagen.

Der Angeklagte (nicht vorbestraft) war geständig. Aufgeflogen war alles, nachdem sich das Mädchen einer Freundin anvertraut hatte. Seit September sitzt der Täter hinter Gittern.

Angeklagter vermindert schuldfähig

Der Staatsanwalt wollte acht Jahre Haft. Das Gericht blieb deutlich darunter. Richter Kirfel begründete das vor allem mit dem Geisteszustand des Täters. Dessen IQ sei so niedrig, dass er in den Bereich des Schwachsinns hineinreiche. Deshalb sei er nicht in der Lage gewesen, Mitgefühl mit dem Mädchen zu haben, wie es andere Menschen gehabt hätten. „Er hat nur an seine Triebbefriedigung gedacht.“ Der Täter wurde als vermindert schuldfähig eingeschätzt.

„Viel zu wenig“, rief ein Zuhörer in den Saal, als Kirfel im Urteil auf das Strafmaß zu sprechen kam. Der Richter reagierte darauf. „Wir als Richter müssen beide Seiten sehen“ , sagte er. „Kann sich irgendeiner wirklich in die Welt des Schwachsinns versetzen?“ Diesen Umstand bei dem Täter könne man „nicht wegdiskutieren“.

Das Kind wurde nach Bekanntwerden der Taten von einer Einrichtung für Missbrauchsopfer betreut.