Koblenz. Ein Vertretungslehrer aus Neuwied muss kein Schmerzensgeld an eine Schülerin zahlen. Die Schülerin hatte den Lehrer auf 32.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt, weil dieser mit der damals 14-Jährige insgesamt 22 Mal Sex gehabt haben soll. Dieser ist aus dem Schuldienst ausgeschieden.
Eine Schülerin hat nach einem sexuellen Verhältnis mit einem Vertretungslehrer keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Koblenz am Mittwoch entschieden, wie eine Gerichtssprecherin auf dapd-Anfrage sagte. Gegen die Entscheidung sei Berufung möglich.
Die damals 14-Jährige soll seit Ende 2006 insgesamt 22 Mal Sex mit dem Vertretungslehrer aus Neuwied gehabt haben. Sie hatte Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 32.000 Euro gefordert.
Vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz war der Mann im Januar von Vorwürfen des Missbrauchs freigesprochen worden. Es handele sich nicht um den Missbrauch von Schutzbefohlenen, weil der Mann die 14-Jährige nur aushilfsweise unterrichtet hatte, so die Begründung der OLG-Richter. Auf dieser Grundlage habe nun auch das Landgericht gegen ein Schmerzensgeld entschieden, sagte die Gerichtssprecherin.
Das OLG-Urteil hatte bundesweit heftige Kritik ausgelöst. Der damalige Vertretungslehrer ist inzwischen aus dem Schuldienst ausgeschieden. (dapd)