Bochum. . Der 33-jährige Angeklagte, der im Internet für den Missbrauch eines achtjährigen Jungen Geld verlangt und auch kassiert hatte, muss doch noch mit einer Verurteilung rechnen. Die Staatsanwaltschaft Bochum legte Berufung ein, nachdem er in erster Instanz freigesprochen worden war.
Der umstrittene Freispruch für einen Angeklagten (33), der im Internet einen achtjährigen Jungen für sexuellen Missbrauch angeboten und dafür auch Geld kassiert hatte, wird vom Landgericht überprüft. Die Staatsanwältin, die wie berichtet 15 Monate Haft gefordert hatte, legte Berufung ein. Das erklärte ein Sprecher ihrer Behörde am Donnerstag auf WAZ-Anfrage.
500 Euro plus 1000 Euro „Kaution“
Der wegen Besitzes von Kinderpornografie gleich zweimal vorbestrafte Mann hatte in einem Internet-Chat 500 Euro plus 1000 Euro „Kaution“ verlangt. Der Interessent überwies tatsächlich 150 Euro Anzahlung. Die Polizei stoppte das weitere Geschäft.
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Der Angeklagte behauptete am vergangenen Dienstag vor dem Amtsgericht, dass alles nur ein Spiel gewesen sei; das Kind gebe es gar nicht. Die Richter entschieden nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.
Der Termin für den Berufungsprozess am Landgericht ist noch unklar.