Berlin. Die Justizminister der Länder wollen den Schutz von Schülern vor sexuellen Übergriffen durch Lehrer verbessern. Sex zwischen Lehrern und Schülern soll künftig generell als “Missbrauch von Schutzbefohlenen“ gelten - unabhängig davon, ob der Pädagoge Klassen- oder nur Vertretungslehrer ist.
Die Justizminister der Länder fordern, die Gesetze im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Schülern zu verschärfen. Dazu soll der Straftatbestand "Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen" erweitert werden, wie das rheinland-pfälzische Justizministerium am Donnerstag mitteilte. Künftig soll das Verhältnis zwischen Schüler und Lehrer stets als "Über-/Unterordnungsverhältnis" gewertet werden, "innerhalb dessen sexuelle Handlungen (...) strafbar sind". Dabei soll es dann keine Rolle mehr spielen, ob ein Lehrer den Schüler nur vertretungsweise unterrichtet.
Laut der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) sollen die Gesetze künftig aber auch außerhalb der Schule zur Anwendung kommen. Das solle etwa Trainer in Sportvereinen betreffen.
Spektakulärer Fall hatte Neuregelung angestoßen
"Damit sind wir ein gutes Stück weitergekommen, um einen besseren Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch in der Schule zu gewährleisten", sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD), von dem die Initiative ausgeht. "Wir werden in Kürze einen Gesetzesvorschlag vorlegen, in Zusammenarbeit mit Bayern den weiteren Prozess vorantreiben und unsere Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen."
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Ein besonders spektakulärer Fall hatte die geplante Neuregelung angestoßen: Vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz war ein Vertretungslehrer im Januar von Vorwürfen des Missbrauchs freigesprochen worden. Er hatte eingeräumt, mit einer damals 14-Jährigen 22 Mal Sex gehabt zu haben. Es handele sich dabei nicht um den Missbrauch von Schutzbefohlenen, weil der Mann die Schülerin nur aushilfsweise unterrichtet hatte, so die Begründung der Koblenzer Richter.
Bundesjustizministerin als Gast bei der Konferenz
Auf dieser Grundlage war Ende Oktober dann auch eine Entschädigung in dem Fall abgelehnt worden. Die Klägerin hatte Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von insgesamt 32.000 Euro von ihrem ehemaligen Vertretungslehrer gefordert.
Die Justizminister der Länder kamen am Donnerstag in Berlin zu einer Konferenz zusammen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nimmt als Gast teil. (dapd)