Bochum. Zu drei Jahren Haft hat das Landgericht einen 53-jährigen Lageristen aus Bochum verurteilt, weil er einen 13-jährigen Jungen mehrfach besonders schwer missbraucht hatte. Der Junge hatte ihn besucht, weil der Mann ihm das Rauchen und Trinken erlaubte.

Der Angeklagte sprach von einer Art Beziehung, doch in Wahrheit war es ein Verbrechen. Monatelang hatte ein 53-jähriger Lagerist in seiner Wohnung einen damals 13-jährigen Jungen sexuell missbraucht. Zwölf Übergriffe im Jahr 2011, die Hälfte ganz besonders schwer, räumte der Bochumer vor dem Landgericht ein. Am Dienstag kam die Strafe: drei Jahre Haft.

Der 53-Jährige, ein alleinstehender, nicht vorbestrafter Mann, hatte den Jungen in der Nachbarschaft seiner Arbeit kennengelernt. Sie freundeten sich an. Bei dem Mann durfte der Junge, was er zu Hause nicht durfte: etwa rauchen und Alkohol trinken. Außerdem machte der Mann dem Kind kleine Geschenke. Zum 13. Geburtstag kaufte er ihm sogar ein Fahrrad. Aus Sicht von Staatsanwalt Paul Jansen hatte sich der Täter damit aber nur „eine Freundschaft erkauft“. Denn als der Junge beim Angeklagten mehrfach übernachtete, wurde er ganz massiv missbraucht. „Eine Unverschämtheit“ sei es, da von Beziehung zu reden.

Eltern zu sorglos mit dem Kind

Richter Peter Löffler redete nicht nur dem Täter, auch Eltern des Kindes ins Gewissen. Sie seien ihrer Fürsorgepflicht „nicht ausreichend nachgekommen“ - weil sie ihr Kind zu sorglos bei dem Mann übernachten ließen. Aufgeflogen waren die Verbrechen, als sich das Kind nach einem Streit mit den Eltern wegen des Mannes offenbart hatte.

Der Staatsanwalt wollte dreieinhalb Jahre Haft, die Nebenklage-Vertreterin viereinhalb Jahre.