Dortmund. Nach der geltenden Gesetzeslage werden sexuelle Handlungen an unter 16-Jährigen mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis bestraft, wenn das Opfer dem Täter „zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist“

Schüler sollen besser vor sexuellem Missbrauch durch Lehrer geschützt werden. Darauf haben sich die Justizminister der Länder geeinigt. Geplant ist eine Reform des Strafgesetzbuch-Paragrafen 174 zum sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Jetzt soll ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht werden. Unterstützung bekommen die Minister von der Gewerkschaft GEW.

Nach geltender Gesetzeslage werden sexuelle Handlungen an unter 16-Jährigen mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis bestraft, wenn das Opfer dem Täter „zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist“. Die Reform soll klarstellen, dass ein Verhältnis von Über- und Unterordnung zwischen Lehrern und Schülern immer als ein solches Obhutsverhältnis zu verstehen ist.

NRW-Justizministerin befüwortet Verschärfung

„Es macht für mich keinen Unterschied, ob es der Klassenlehrer oder der Vertretungslehrer war. Ich befürworte daher eine Verschärfung des Straftatbestands des sexuellen Missbrauchs auf alle Lehrkräfte einer Schule, unabhängig davon, ob sie die betroffenen minderjährigen Schülerinnen und Schüler unterrichten“, so NRW-Justizminister Thomas Kutschaty zur WAZ Mediengruppe.

„Wenn ein Lehrer eine sexuelle Beziehung mit einer minderjährigen Schülerin eingeht, dann soll es für die Anwendung der entsprechenden Strafnorm nicht von der Frage abhängen, ob er der Klassenlehrer ist, oder nur vertretungsweise tätig ist“, so Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP).

Richter hatten Lehrer freigesprochen, der Beziehung zu Schülerin hatte

Die Lehrergewerkschaft GEW begrüßt den Vorstoß der Minister: „Solche Taten sind mit dem pädagogischen Ethos nicht vereinbar“, so Berthold Paschert, Sprecher der GEW-NRW. Selbstverständlich müssten alle Lehrer gleich behandelt werden.

Hintergrund ist der Fall eines Lehrers, der Ende 2011 vom Oberlandesgericht Koblenz freigesprochen worden war, obwohl er monatelang sexuelle Kontakte zu einer Schülerin gehabt hatte. Zur Begründung erklärten die Richter, es habe kein Obhutsverhältnis zwischen dem Mann und dem Mädchen bestanden. Während des Verhältnisses habe der Lehrer die Schülerin nur dreimal vertretungsweise unterrichtet.

Gegen das Urteil und einen ähnlich Fall regte sich heftiger Widerstand von Elterninitiativen und Kinderschutzorganisationen – auf den die Politik jetzt reagiert.