Gladbeck. Gladbeck rüstet auf: immer mehr Kameras an Privathäusern. Doch ist das erlaubt? Und wie sinnvoll ist die Technik? Experten antworten.

Sie sind immer häufiger zu sehen – Videoanlagen, mit denen auch Privatleute ihre Grundstücke überwachen. Aber versprechen sie einen wirksamen Schutz gegen Einbrecher? Das sagen die Experten.

Polizei: Wichtiger als eine Videokamera ist die Sicherung von Fenstern und Türen

Erich Zürn von der Haufe Sicherheitstechnik GmbH, die ihren Sitz in der Lambertistraße in Gladbeck hat, verkauft und installiert Videoüberwachungssysteme. Immer häufiger, wie er zu berichten weiß. Aber allen Kunden, die sich nach einer solchen Sicherung erkundigen, gibt er mit auf den Weg: „Mechanischer Schutz geht vor elektronischem Schutz.“ Besser sei es, einen Einbruch zu verhindern als zu wissen, wie der Einbrecher aussehe. Ein Ratschlag, den auch die Polizei hat: Ja, eine Videokamera könne abschreckend wirken, aber viel wichtiger sei es, Fenster und Türen zu sichern, sagt Andreas Lesch, Pressesprecher der Polizeidirektion Recklinghausen. „Alles Mechanische hilft deutlich mehr.“

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„Täter halten sich nicht gerne lange auf“

Andreas Lesch

Fensterschlösser, Riegel an der Haus- und Kellertüre – das, so Sicherheitsexperte Erich Zürn, sollten die ersten Schritte sein, wenn man sein Hab und Gut gegen ungebetene Gäste sichern will. „Täter halten sich nicht gerne lange auf“, weiß Andreas Lesch zu berichten. Wenn sich Türen und Fenster nicht zügig öffnen lassen, dann suchen Einbrecher schnell das Weite. „Das Entdeckungsrisiko wird einfach größer“, so der Polizei-Pressesprecher. Und er rät, auch darauf zu achten, dass bei längerer Abwesenheit nicht die Post aus dem Briefkasten quillt. Zeitschaltuhren für die Beleuchtung im Haus, Nachbarn, die die Rollläden herunterlassen und hochziehen, akustische oder optische Alarmanlagen: Das verhindere einiges an Einbrüchen, so die Polizei.

Gladbecker Experte empfiehlt kabelgebundene Videoüberwachungssysteme

Wer zusätzlich ein Videoüberwachungssystem installieren wolle, der solle nicht zu den billigsten Lösungen greifen, rät Erich Zürn. „Wir empfehlen in der Regel kabelgebundene Systeme“, sagt der Fachmann. Die Übertragung sei sicherer, Funksysteme könnten von den Einbrechern mit Störsendern schachmatt gesetzt werden. Aber letztlich, so der Experte, komme es immer auf das Objekt an, das geschützt werden soll, und auf den Betrag, den die Eigentümer bereit seien auszugeben.

Was kostet eine gute Videoüberwachung? Erich Zürn mag sich da auf eine Summe nicht festlegen, weil die Anforderungen zu unterschiedlich sind. Aber wer beispielsweise eine Kamera wünsche, die zwischen einer Katze und einem Menschen unterscheiden könne und den Hausbesitzer nur dann warne, wenn wirklich Gefahr drohe, der müsse auf jeden Fall mit einem vierstelligen Betrag rechnen. Gute Kameras könnten auch differenzieren zwischen dem Bereich, der überwacht werden dürfe, und dem, der tabu sei.

Welche Regeln man bei der Videoüberwachung beachten muss

Denn wer sich eine Videoüberwachung anschafft, der muss einige Regeln beachten: Das Nachbargrundstück oder den Bürgersteig darf man zum Beispiel nicht filmen. Wer es tut, verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Verbraucherzentrale: „Jeder Mensch hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne dabei von Kameras beobachtet und gefilmt zu werden.“

Sie empfiehlt auch, Besucher mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass auf dem Grundstück gefilmt wird. „Wenn Sie die Regeln nicht einhalten und jemanden ohne dessen Einverständnis auf eigenem, fremdem oder öffentlichem Grund filmen oder fotografieren, verstoßen Sie gegen das europaweite Datenschutzrecht.“ Mögliche Folgen: ein Bußgeld der Datenschutzbehörde, vielleicht sogar Schadenersatz oder Schmerzensgeld an die Gefilmten. Und was laut Verbraucherzentrale auch passieren kann: Die Beweisfotos dürfen in einem Strafprozess gegen die mutmaßlichen Einbrecher nicht verwendet werden.

Polizei: Einer Anzeige wegen unerlaubter Aufnahmen geht oft ein Nachbarschaftsstreit voraus

Dass sich Menschen an die Polizei wendeten, um wegen unerlaubter Aufnahmen Anzeige zu erstatten, komme aber sehr selten vor, sagt Andreas Lesch. Und wenn das geschehe, sei dem meist ein Nachbarschaftsstreit vorausgegangen.

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Für die Fahndung nach Tätern greift die Polizei durchaus auf Bilder aus privaten Überwachungsanlagen zurück – jüngst erst im Fall eines Diebs, der aus einem Schuppen an der Wilhelm-Olejnik-Straße drei Fahrräder mitgehen ließ. Bisher allerdings hat die Polizei den Mann noch nicht ermitteln können. Wie die Polizei Filmaufnahmen auswertet und worauf sie ihr Augenmerk richtet, das bleibt Betriebsgeheimnis. Man wolle den Dieben ja keine Tipps geben, worauf sie achten sollten, sagt Andreas Lesch. Dankbar ist die Polizei, wenn sie von Hauseigentümern alarmiert wird, die – quasi live – über eine App auf ihrem Handy beobachten, wie sich Einbrecher an Tür oder Fenster zu schaffen machen. Dann ist die Chance größer, dass die ungebetenen Gäste auf frischer Tat ertappt werden.