Gladbeck. Ein Gladbecker muss sich vor Gericht verantworten. Er soll im Keller seiner früheren Partnerin Möbel angezündet haben. Die traut ihm die Tat zu.

„Zutrauen würde ich ihm das“, sagte eine 36-jährige Zeugin mit Blick auf den Angeklagten. Zutrauen würde sie ihrem 37 Jahren alten Ex-Partner, dass er im März 2022 im Keller des dreigeschossigen Mietshauses an der Kastanienstraße, in dem sie wohnt, alte Möbel in Brand gesteckt hat.

Vermutung der Ex-Partnerin reicht dem Gladbecker Schöffengericht nicht aus

Ihre Vermutung, die sie kurz nach dem Vorfall auch gegenüber der Polizei geäußert hatte, reichte dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck aber nicht. Der Angeklagte wurde vom Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung freigesprochen.

Zur Tatnacht: Die Frau und ein Besucher hatten gegen 4.50 Uhr in der Nacht Signale des Feuermelders im Treppenhaus gehört. Als sie die Wohnungstür öffneten, bemerkten sie dort Qualm, verständigten die Nachbarn in den acht anderen Wohnungen und riefen die Feuerwehr. Als die eintraf, hatte der Bekannte der Frau die schwelenden Möbelstücke bereits durch einen separaten Kellerzugang ins Freie befördert. Er erlitt dabei eine Rauchgasvergiftung und musste im Krankenhaus behandelt werden. Außer ihm kam niemand zu Schaden.

Brandsachverständiger hatte einen technischen Defekt als Ursache für das Feuer ausgeschlossen

Es hätte schlimmer ausgehen können. Wenn sich das Feuer ausgebreitet hätte, wäre der Hausflur so verqualmt gewesen, dass die Mieter auf diesem Weg nicht ins Freie hätten gelangen können, steht im Gutachten eines Brandsachverständigen. Eine technische Brandursache schloss er aus, ob das Feuer fahrlässig oder vorsätzlich gelegt wurde, sei nicht zu klären. Brandbeschleuniger seien nicht verwendet worden.

„Ich war auf dem nahe gelegenen Friedhof am Grab unseres gemeinsamen Kindes“

Angeklagter (37)

„Ich habe damit nichts zu tun“, beteuerte der Angeklagte. Dass sein Mobilphone laut Funkzellenauswertung zur Tatzeit in der Nähe des Hauses eingeloggt war, erklärte er so: „Ich war auf dem nahegelegenen Friedhof am Grab unseres gemeinsamen Kindes. Das habe ich, manchmal auch mit meiner Ex-Partnerin, häufig nachts besucht, weil dann sonst niemand dort ist.“ Das wenige Monate alte Baby war vor einigen Jahren unter einem Kopfkissen im seinem Bettchen erstickt, der 37-Jährige deshalb wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Ex-Partnerin spricht von unerwünschten Besuchen an ihrer Wohnungstür

Die gemeinsamen Friedhofsbesuche bestätigte seine Ex-Partnerin, sprach allerdings auch von unerwünschten Besuchen an ihrer Wohnungstür: „Unser Verhältnis war nach der Trennung sehr schlecht. Er hat sich mehrmals, meistens abends oder nachts, durch Kellertür oder -fenster Zugang zum Haus verschafft, Es gab häufig Auseinandersetzungen.“ Manche eskalierten derartig, dass sie das Gericht beschäftigten.

Trotz dieser Vorgeschichte reichten dem Schöffengericht die Indizien und Anhaltspunkte für eine Verurteilung des 37-Jährigen nicht aus. Es gebe keine Spuren, niemand habe ihn am Tatort gesehen, er sei zwar mehrfach vorbestraft, aber nicht einschlägig, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bley. Er sei deshalb freizusprechen.

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