Gladbeck. Nicht nur bei Heirat kann man seinen Namen ändern lassen. Was es sonst noch für Gründe gibt, was dafür zu tun ist und wie viel Geld es kostet.

Mit der Geburt geben Eltern ihren Kindern einen Namen, der sie ein Leben lang begleiten wird. In der Regel. Denn bei gravierenden Gründen können Menschen ihren Vor- aber auch ihren Nachnamen ändern lassen. Was die Voraussetzungen dafür sind und wie es mit der Namensänderung bei der Heirat aussieht, erklärt Dennis Foerster, Standesbeamter in Gladbeck.

Der häufigste Grund, warum sich ein Name ändert, ist die Hochzeit. Und da geht es in Gladbeck nach wie vor traditionell zu. Im Jahr 2023 haben sich 81 Prozent der Paare auf einen gemeinsamen Ehenamen geeinigt, und zwar in 90 Prozent auf den Namen des Mannes. Nur zehn Prozent entschieden sich für den Namen der Frau. Bei 19 Prozent der Paare behielten beide Partner ihren bisherigen Nachnamen. Von den 81 Prozent, die sich auf einen Ehenamen einigten, entschieden sich noch sieben Prozent für einen Doppelnamen. „Die meisten lehnen einen Doppelnamen ab.“

Die Hürde für eine Namensänderung ist sehr hoch

Immer wieder kommt es aber auch vor, dass Menschen ihren Namen unabhängig von einer Heirat ändern wollen. „Eine behördliche Namensänderung wird nur aus gutem Grund gestattet“, weiß der Standesbeamte. Denn: Der Name ist die Identität eines Menschen und so soll die Änderung des Namens eine Ausnahme bleiben. Rund zehn bis 15 Mal kommt es in Gladbeck jährlich vor, dass ein Name geändert wird. „Die Hürde ist sehr hoch.“

Als Grund anerkannt wird etwa sexuelle Misshandlung in der Kindheit. Denn aufgrund dessen kann es sein, dass die Menschen mit ihrem Namen und gegebenfalls dem Namen ihre Misshandler nichts mehr zu tun haben möchten. Ein weiterer Grund der akzeptiert wird: „Wenn der Name Anlass zu Spott gibt, oder so kompliziert ist, dass er immer falsch geschrieben wird.“ Damit es nicht immer zu Fehlern kommt, werde der Name dann beispielsweise vereinfacht. „Man kann seinen Namen nicht ändern, weil er einem nicht gefällt“, stellt Foerster klar.

„Man kann seinen Namen nicht ändern, weil er einem nicht gefällt“
Dennis Foerster - Standesbeamter in Gladbeck

In Gladbeck lassen transsexuelle Menschen rund ein bis zwei Mal im Jahr ihren Namen ändern

Anders sieht es bei Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung aus, das bedeutet, dass das Geschlecht nicht mehr eindeutig den biologischen Kategorien „männlich“ oder „weiblich“ zugeordnet werden kann. Wenn dies vom Arzt nachgewiesen ist, kann sich derjenige einen anderen Namen aussuchen, wenn der bisherige weibliche oder männliche Vornamen nicht dem Geschlecht entspricht, dem er sich eher angehörig fühlt.

Bei transsexuellen Menschen müssen psychologische Gutachten vorliegen und eine operative Geschlechtsumwandlung muss angedacht sein, damit ein Gericht der Änderung des Geschlechts und des Namens zustimmt. Beide Gründe für eine Namensänderung kommen in Gladbeck rund ein bis zwei Mal im Jahr vor, so Dennis Foerster.

Den Nachnamen der Kinder bestimmen die Eltern, bei Verheirateten ist es automatisch der Ehename

Wird ein Kind geboren, bekommt es bei Verheirateten automatisch den Ehenamen, haben Verheiratete aber unterschiedliche Namen, bestimmen die Eltern den Nachnamen des Nachwuchses. „Diese Bestimmung gilt dann auch für alle weiteren Kinder, die geboren werden“, sagt Dennis Foerster. Bei Unverheirateten sei die Mutter meist allein Sorgeberechtigt und die Kinder tragen entsprechend ihren Namen. Gibt es eine gemeinsame Sorgerechtserklärung der Eltern, bestimmen sie auch den Familiennamen des Kindes.

In der Wahl des Vornamens sind die Eltern relativ frei. Aber es gibt Einschränkungen: Glaubt der zuständige Standesbeamte, dass der Name das Kindeswohl gefährden könnte, muss das Personenstandsgericht entscheiden, ob der Name für das Kind zumutbar ist. Rotkäppchen, Gin, Gastritis – all das sind Namen, die Eltern in Deutschland ihren Kindern geben wollten, die aber nicht zugelassen wurden. „An den Beispielen sieht man, wie abwegig die Namen sein müssen, um abgelehnt zu werden“, so Foerster. Seit der Schließung der Geburtenstation im St. Barbara Hospital im Jahr 2016 gibt es keine Kinder mehr, die in Gladbeck geboren werden, für die Zulassung der Vornamen sind aber die Standesämter in den Geburtsstädten zuständig. Das Standesamt in Gladbeck wird also nur bei den etwa „ein bis zwei Hausgeburten“ pro Jahr tätig.

Ist jemand mit seinem Vornamen so unglücklich, dass er ihn ändern lassen möchte, muss er sich an das Standesamt wenden. „Das kommt relativ selten vor“, sagt Dennis Foerster. Und wenn, kommen die Menschen erst im Erwachsenenalter. „Dann haben sie schon eine längere Leidensgeschichte hinter sich.“

>>> Das kostet eine Namensänderung:

Wer seinen Familiennamen ändern lassen möchte, muss 1022 Euro zahlen, bei den Vornamen liegt die Gebühr bei 255 Euro.

Das Geld muss auch dann gezahlt werden, wenn der entsprechende Antrag abgelehnt wird. „Daher bieten wir vor der Antragsstellung oft erst Beratungsgespräche an, um die Aussicht auf Erfolg zu eruieren“, so Standesbeamte Dennis Foerster.

Wer mehrere Vornamen hat, kann die Reihenfolge der Namen ändern, wenn der Rufname hinter weiteren Namen steht.

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