Bottrop. Peter Stadtmann hat zwei Drittel seiner Haftstrafe abgesessen. Am 30. Dezember fällt die Entscheidung, ob der Skandal-Apotheker freikommt.
Es war ein kalter Dienstmorgen, in der Nacht hatte es gefroren, als am 29. November 2016 Polizeibeamte, Mitarbeiter der Gesundheitsbehörden und Vertreter der Staatsanwaltschaft die Alte Apotheke, das dazugehörige Zyto-Labor sowie das Wohnhaus von Peter Stadtmann durchsuchten. Gegen den Apotheker wurde Haftbefehl erlassen, die XXI. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Essen verurteilte ihn im Sommer 2018 zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Jahren. Nun könnte Peter Stadtmann vorzeitig die JVA verlassen.
Denn zwei Drittel seiner Strafe sind abgesessen, die Untersuchungshaft bis zum Urteil wird auf die Strafe angerechnet. Nachdem der Bottroper vor knapp einem Jahr seinen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zurückgezogen hatte, wird derzeit sein Freikommen von Amts wegen geprüft – ein übliches Verfahren. Bei der Entscheidung werden unter anderem seine Persönlichkeit, seine Führung im Gefängnis und die Gefahr eines Rückfalls untersucht. Für eine Zweidrittelentlassung muss der Inhaftierte einen festen Wohnsitz, einen Arbeitsplatz sowie ein gefestigtes, straffreies Umfeld nachweisen.
Freilassung von Bottrops Skandal-Apotheker: Entscheidung fällt am Landgericht Bielefeld
Die Entscheidung, ob Peter Stadtmann das Gefängnis vorzeitig verlassen wird, fällt das Landgericht Bielefeld, das in seinem Fall die zuständige Strafvollstreckungskammer ist, weil der Ex-Apotheker dort seine Haftstrafe absitzt. Dessen Sprecher Guiskard Eisenberg sagt auf Anfrage, dass die Anhörung Peter Stadtmanns für den 30. Dezember angesetzt ist. „Wenn die Kammer dann einen entsprechenden Beschluss fasst, wird der zügig an die Justizvollzugsanstalt übermittelt. Und dann wird er entlassen.“
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Die Staatsanwaltschaft Essen ist die Vollstreckungsbehörde, weil Peter Stadtmann am Essener Landgericht verurteilt worden ist. Sie hatte Ende Oktober das sogenannte Vollstreckungsheft des Ex-Apothekers nach Bielefeld gesendet. Wie Sprecher Leif Seeger erklärt, hätte die Staatsanwaltschaft Essen nach einem Beschluss der Bielefelder Kammer die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
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Skandal-Apotheker Peter Stadtmann lebt seit Jahren im offenen Vollzug
Zu der Wahrscheinlichkeit, ob die Kammer in Bielefeld auf Freilassung entscheidet, äußern sich die Juristen nicht. Klar ist, dass Stadtmann in der JVA Bielefeld-Senne im offenen Vollzug lebt. Mehrere Betroffene haben berichtet, ihn im vergangenen Jahr in Bottrop gesehen zu haben. Die Justizvollzugsanstalt äußert sich nicht zu einzelnen Personen. Doch mehrere verlässliche Quellen, die den Weg Peter Stadtmanns verfolgt haben, sagen, dass er bereits seit über drei Jahren Freigang hat. Ein engagierter Privatdetektiv soll ihn vor längerer Zeit beim Arbeiten in Bielefeld gesehen haben.
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Sollte der Ex-Apotheker nun das Gefängnis verlassen, würde der Rest seiner Strafe auf Bewährung ausgesetzt, seine Freilassung an strenge Bedingungen geknüpft. Viele Betroffene des Medizin-Skandals, in dem in mindestens 14.500 Fällen gestreckte Krebsmedikamente durch Peter Stadtmann an Patienten gegeben worden sind, befürchten, dass der Bottroper in seine Heimat zurückkehrt.