Bochum. Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. Ab Montag ist in Bochum „Briefwahl vor Ort“ möglich. Alle weiteren Infos vorab im Überblick.

  • Deutschland wählt ein neues Parlament: Am 23. Februar ist Bundestagswahl. Auch in Bochum werden die Wahllokale dann von 8 bis 18 Uhr geöffnet haben
  • Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen – eine für einen Bochumer Direktkandidaten bzw. eine Direktkandidatin. Und eine Zweitstimme für eine Partei
  • Bei der Bundestagswahl sind deutsche Staatsangehörige wahlberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. In Bochum leben rund 264.000 Wahlberechtigte

Deutschland wählt am 23. Februar 2025 einen neuen Bundestag. Die wegen des Ampel-Aus vorgezogene Neuwahl stellt Städte, aber auch Parteien vor Herausforderungen. Es müssen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gefunden werden, die Parteien mussten teils sehr kurzfristig ihre Direktkandidaten für die beiden Bochumer Wahlkreise bestimmen.       

Am Wahlsonntag haben die Wahllokale in der Zeit von 8 bis 18 geöffnet. Wer nicht ins Wahllokal kommen kann oder möchte, kann im Vorfeld auch per Briefwahl abstimmen. Dafür bleibt allerdings in diesem Jahr wegen der vorgezogenen Wahl nur wenig Zeit, siehe Infos unten. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wahl im Überblick.

Bundestagswahl 2025 in Bochum – die wichtigsten Fragen und Antworten

Welche Wahlkreise gibt es in Bochum und woher weiß ich, in welchem ich wähle?

In Bochum gibt es den Wahlkreis 139 (Bochum I) und den Wahlkreis 140 (Bochum II – Herne). Bis zur Bundestagswahl 2021 trugen sie noch die Nummern 140 (Bochum I) und 141 (Bochum II – Herne). Die gemeldete Anschrift entscheidet, wer in welchem Wahlkreis wählt. Die sechs Stadtteile Laer, Langendreer, Werne, Harpen, Hiltrop und Gerthe zählen zum Wahlkreis 140. Der überwiegende Teil Bochums wählt im Wahlkreis 139. Der jeweilige Wahlkreis steht auch auf dem Wahlschein, bzw. der Wahlbenachrichtigung.

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Welche Stimmen habe ich?

Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen: Eine für einen Bochumer Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin. Ihre zweite Stimme geben Bürgerinnen und Bürger für eine Partei ab, die wiederum Kandidaten auf einer Landesliste zusammengestellt hat.

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Wann bekomme ich die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen sind nach Angaben der Stadt am 16. Januar verschickt worden, sollten also in den Tagen danach bei den Bochumerinnen und Bochumern eingetrudelt sein. Wer bislang noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder Fragen zur bevorstehenden Wahl hat, sollte sich ans Wahlbüro wenden: telefonisch unter 0234/910-5099 oder via Mail an wahlbuero@bochum.de.

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Wie beantrage ich Briefwahl?

Die Briefwahl konnte bereits vorab formlos unter wahlbuero@bochum.de beantragt werden. Rund 3000 Bochumerinnen und Bochumer hätten dies schon getan, teilte Stadtdirektor Sebastian Kopietz am Donnerstag, 16. Januar mit. Dem Wahlbüro stehen erst seit dem 6. Februar Stimmzettel zum Versand zur Verfügung. Deshalb appelliert Kopietz, die Unterlagen „so schnell wie möglich“ wieder zurück zur Stadt zu schicken. Sie müssen dem Wahlbüro spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen.

Welche Möglichkeit habe ich noch, wenn ich am Wahlsonntag verhindert bin?

Die Stadt weist auf ihr Angebot der „Briefwahl vor Ort“ hin: „Um möglichst vielen Bochumerinnen und Bochumern die Möglichkeit zu geben, vorab zu wählen“, richtet sie ab dem 10. Februar wieder „Briefwahlbüros“ ein – in jedem der sechs Stadtbezirke eines. Dort ist bis Freitag, 21. Februar, täglich die Stimmabgabe möglich, in der Innenstadt auch am Wochenende.

  • Bezirk Mitte (Bildungs- und Verwaltungszentrum BVZ, Lore-Agnes-Raum): Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, außerdem: Samstag, 15. Februar: 10 bis 18 Uhr, Sonntag, 16. Februar: 10 bis 15 Uhr, Freitag, 21. Februar: 8 bis 15 Uhr.
  • Bezirk Wattenscheid (Rathaus Wattenscheid, Zimmer 110): Öffnungszeiten Montag und Dienstag: 8 bis 14 Uhr, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr, Donnerstag: 13 bis 19 Uhr.
  • Bezirk Nord (Amtshaus Gerthe, Sitzungszimmer): Öffnungszeiten Montag und Dienstag: 8 bis 14 Uhr, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr, Donnerstag: 13 bis 19 Uhr.
  • Bezirk Ost (Informationstheke Bürgerbüro Langendreer): Öffnungszeiten Montag und Dienstag: 8 bis 14 Uhr, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr, Donnerstag: 13 bis 19 Uhr.
  • Bezirk Südwest (Informationstheke Bürgerbüro Weitmar): Öffnungszeiten Montag und Dienstag: 8 bis 14 Uhr, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr, Donnerstag: 13 bis 19 Uhr.
  • Bezirk Süd (Stadtteilbücherei Querenburg): Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 11 bis 18 Uhr, Ausnahme: Freitag, 21. Februar: 11 bis 15 Uhr.

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Wann ist meine Stimme ungültig?

Ein Stimmzettel wird immer dann ungültig, wenn ein Wähler zu viele Kreuze gemacht hat. Mehr als ein Kreuz pro Stimmzettel ist nicht gestattet. Außerdem müssen die Wahlhelfer das Kreuz klar zuordnen können. Falls das Kreuz an einer unklaren Stelle positioniert wurde, muss die Stimme bei der Auszählung aussortiert werden. Jeder Stimmzettel, auf dem der Wähler seinen Namen oder andere Zusatzbemerkungen schreibt, ist ebenfalls ungültig.

Baucht die Stadt noch Wahlhelferinnen und -helfer?

Ja. In Bochum sind bisher (Stand: 16. Januar) nach Angaben der Stadt rund 2500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gefunden. Insgesamt brauche sie 3000 Wahlhelfer. „Wer noch Interesse hat, sich an dieser Stelle zu engagieren, darf sich gerne formlos melden“, sagt Stadtdirektor Sebastian Kopietz. Finden sich nicht genug Freiwillige, kann die Stadt auch Bürger verpflichten. Das sei die letzte Möglichkeit. Aber: In der Vergangenheit musste davon schon Gebrauch gemacht werden.

Gibt‘s dafür Geld?

Wer im Wahllokal aushilft, der bekommt Geld. Wahlvorsteherinnen und -vorsteher erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 Euro, alle übrigen Funktionen 40 Euro. Wer sich jetzt schon für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 melde, bekomme für die zweite Wahl im September 100 Euro, beziehungsweise 70 Euro ausgezahlt. In Bochum gibt es 186 Wahllokale, sowie das Briefwahlzentrum.  

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