Der Staat zahlt eine Abwrackprämie für Gebrauchtwagen, die vor dem 14. Januar 2000 erstmals zugelassen worden sind und bei einem zertifizierten...
Der Staat zahlt eine Abwrackprämie für Gebrauchtwagen, die vor dem 14. Januar 2000 erstmals zugelassen worden sind und bei einem zertifizierten Verwerter abgegeben wurden (Adressen: www.altfahrzeugstelle.de ). Das Altauto musste mindestens ein Jahr auf den jetzigen Halter zugelassen sein. Die Prämie wird gezahlt beim Kauf eines Neuwagens oder eines höchstens einjährigen, einmalig zugelassenen Wagen vom Händler (nicht privat). Das neue Fahrzeug muss mindestens Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( www.bafa.de ) und unter Hotline 030/346 46 54 70 (Mo-Do 8-20 Uhr, Fr 8-14 Uhr).