Die staatliche Abwrackprämie zielt keineswegs nur auf ältere Pkw: Auch der Halter eines mindestens neun Jahre alten Reisemobils kann vom Staat 2500 Euro kassieren.
Hamburg. Die staatliche Abwrackprämie zielt keineswegs nur auf ältere Pkw: Auch der Halter eines mindestens neun Jahre alten Reisemobils kann vom Staat 2500 Euro kassieren, wenn er das alte Gefährt in die Schrottpresse gibt und sich dafür ein neues Modell anschafft. Das bestätigt Volker Anders vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn.
Maßgeblich sei, dass diese zur Fahrzeugklasse "M1" zählen oder in den Papieren als "Sonder Kfz Wohnmobil" klassifiziert sind. Zur Klasse "M1" zählen "Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz", erklärt Anders. Laut ADAC-Sprecher Maximilian Maurer in München sind damit alle herkömmlichen Pkw sowie Wohnmobile gemeint, die nicht als Lkw zugelassen sind und ein Gesamtgewicht von bis zu 5,0 Tonnen haben.
Das Verfahren zur Beantragung der Prämie bei der BAFA unterscheidet sich nicht von dem für alte Pkw. Das Reisemobil muss also mindestens neun Jahre alt sein, mindestens ein Jahr auf den derzeitigen Halter zugelassen gewesen sein, und das neue Fahrzeug muss bis zum 31. Dezember 2009 erworben werden. Um die Prämie zu erhalten, muss der Halter bei der BAFA per Post neben den Antragsunterlagen auch Kopien der Fahrzeugpapiere und des Kaufvertrags sowie den Verwertungsnachweis eines Demontagebetriebs einreichen. Laut Caravaning Industrie Verband kämen rund 70 000 Wohnmobile in Betracht, die mindestens neun Jahre auf dem Buckel haben - bei einem Gesamtbestand von rund 445 000 Reisemobilen.