In einigen Moscheen werde für den „bewaffneten Kampf“ geworben. SPD-Innenminister Jäger aus NRW befürwortet Vorratsdatenspeicherung.
Hamburg/Düsseldorf. Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) sieht bei der aktuellen Terrordrohung vor allem deutsche Millionenstädte gefährdet. Die Sicherheitsbehörden hätten „konkrete Hinweise“ auf Berlin, München und Hamburg, sagte Bruch im Südwestrundfunk (SWR). Auch der Großraum des Ruhrgebiets sei ein mögliches Anschlagsziel, fügte er hinzu.
Seinen Angaben zufolge sind gefährliche Islamisten in Rheinland-Pfalz „relativ genau“ erfasst. Die Sicherheitsbehörden hätten „Verbindungen“ in die vier Moscheen des Landes. In zwei dieser Moscheen werde für einen „bewaffneten Kampf“ geworben, sagte der Innenminister. Zum Vorschlag des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU), die gesamte Islamistenszene mit Sanktionen wie einem „Handyverbot“ zu belegen , sagte Bruch, er halte die Idee für „lebensfremd“.
Die jüngsten Warnungen vor islamistischen Terrorangriffen in sind auch Thema bei der Deutschen Fußball Liga (DFL). Vor dem anstehenden Bundesliga-Wochenende mit Millionen von Zuschauern in den Stadien steht die DFL mit dem Bundesinnenministerium in Berlin in Kontakt, wie ein Liga-Sprecher sagte . Er betonte: „Wir haben gebeten, uns über die aktuelle Gefährdungslage mit Blick auf die Bundesliga auf dem Laufenden zu halten.“
Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) fordert angesichts der neuen Warnungen vor Terrorangriffen eine Vorratsdatenspeicherung . Datenschutz sei selbstverständlich, sagte Jäger der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. „Allerdings dürfen wir im Sinne der Opfer nicht so weit gehen, dass Straftaten nicht mehr ordentlich ermittelt und Straftäter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können.“
Der Düsseldorfer Minister appellierte an Bundesinnenminister Lothar de Maizière (CDU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), einen verfassungskonformen Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei gehe es nicht um Inhalte von Gesprächen, sondern um die Verbindungsdaten, unterstrich Jäger. „Wann hat wer mit wem telefoniert oder gemailt? Über welchen E-Mail-Account?“
Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich in der vergangenen Woche für eine Reform der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Daten sollten nur dann gespeichert werden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat bestehe, forderte sie auf einem Treffen der EU-Justizminister. Zugleich warnte sie davor, die Vorratsdatenspeicherung als Allheilmittel der Kriminalitätsbekämpfung zu sehen. Sie plädierte für eine „anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung“, um eine uferlose Speicherung zu verhindern.
Die aktuelle Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, nationale Gesetze zu erlassen, die die Speicherung von bestimmten Telekommunikations-Daten auf Zeit ohne konkreten Verdacht vorgeben. Gespeichert werden sollen vor allem Verkehrs- und Standortdaten. Inhalte von Telefonaten oder E-Mails gehören nicht dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März dieses Jahres die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Die EU-Richtlinie wird zurzeit überprüft. Ein Ergebnisbericht ist für Ende des Jahres geplant.