Präses Nikolaus Schneider bedauert die Entscheidung von Maria Jepsen. Die Missbrauchsopfer geben Jepsen keine unmittelbare Schuld.

Hamburg. Die Rücktritte der Bischöfinnen Margot Käßmann und Maria Jepsen schaden nach Ansicht des EKD-Ratsvorsitzenden, Präses Nikolaus Schneider, der Kirche. Die Menschen seien irritiert, dass so etwas überhaupt in der Kirche vorkomme, sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Sonnabend in einem Interview mit dem Hörfunksender NDR Info. Andererseits gebe es viel Respekt dafür, wie die beiden Bischöfinnen zu der Verantwortung des Amtes stünden und es „nicht ins Zwielicht“ geraten lassen wollten.

Nach dem Rücktritt Jepsens als Hamburger Bischöfin am Freitag hat Propst Jürgen Bollmann kommissarisch ihre Amtsgeschäfte übernommen. Der 62-jährige Theologe war bisher Stellvertreter Jepsens. Er ist Propst im Kirchenkreis Hamburg-Ost und für den Bezirk Harburg zuständig.

Missbrauchsopfer und deren Angehörige haben unterdessen erklärt, sie könnten keine unmittelbare Schuld von Frau Jepsen im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in Ahrensburg bei Hamburg feststellen. „Erst in den letzten Tagen haben wir erfahren, dass Frau Jepsen gar keine Weisungsbefugnis in das Kirchenamt hinein hat“, hieß es in einer am Sonnabend verbreiteten Presseerklärung der Betroffeneninitiative Missbrauch in Ahrensburg. Der strukturelle Aufbau der nordelbischen Kirche sei die wesentliche Ursache dafür, dass dieschrecklichen Taten in Ahrensburg über so lange Zeit hätten geschehen können.

In den vergangenen Tagen war die Bischöfin im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen gegen einen Pastor in Ahrensburg immer stärker in die Kritik geraten. Der Pastor soll vor allem in den 80er Jahren heranwachsende Jungen und Mädchen missbraucht haben. Die Bischöfin will von den Vorwürfen erst im Frühjahr 2010 erfahren haben; nach Medienberichten hatte sie jedoch bereits 1999 einen Hinweis darauf erhalten.

Der stellvertretende Pressesprecher der Nordelbischen Kirche, Thomas Kärst bestätigte die Darstellung der Betroffeneninitiative, wonach Jepsen als Bischöfin keine Entscheidungsbefugnis für Versetzungen oder die Eröffnung von Disziplinarverfahren gehabt habe. Dies sei bei Pastoren zunächst der jeweilige Probst und als zweiter Instanz dann der Personaldezernent im Kirchenamt.

Über die Nachfolge Jepsens wird zunächst der Bischofswahlausschuss beraten und erfahrungsgemäß zwei oder drei Kandidaten benennen. Ein Termin für das erste Treffen des Ausschusses unter Vorsitz des Vorsitzenden der Nordelbischen Kirchenleitung, Bischof Gerhard Ulrich, stehe noch nicht fest, sagte Kärst. Ulrich kündigte im NDR Fernsehen an, eine Synode werde voraussichtlich Anfang nächsten Jahres über die Nachfolge Jepsens entscheiden.

Mit großem Bedauern und Respekt reagierte die Nordelbische Kirche auf den Rücktritt. Es sei „eine besondere Tragik, dass Bischöfin Jepsen mit ihrem Rücktritt Verantwortung für etwas übernimmt, das ihr in keiner Weise als persönliche Schuld angelastet werden kann und darf“, sagte Ulrich. Jepsen habe „im Rahmen ihrer Verantwortung getan, was zu tun nötig war – gerade auch in der Frage des Umgangs mit sexuellem Missbrauch“.

Für bundesweites Aufsehen hatte auch der Rücktritt Käßmanns als EKD-Ratsvorsitzende und Bischöfin von Hannover am 24. Februar gesorgt. Sie war betrunken Auto gefahren und von der Polizei angehalten worden.