Hagen. Zukunft der Hagener Modehaus-Kette wird ab sofort allein vom Insolvenzverwalter entschieden. Was dies für Filialen und Gläubiger heißt.

Die Geschäftsführung der Modehaus-Kette Sinn aus Hagen hat sich zerstritten. Nach außen ist man bemüht, keine schmutzige Wäsche zu waschen. Der bisherige Geschäftsführer Thomas Wanke ist nach Informationen dieser Zeitung zwar nicht entlassen, wohl aber entmachtet worden. Damit ist die Insolvenz in Eigenverwaltung geplatzt, denn dafür wäre die Einigkeit der zwischen Geschäftsführerin Isabella Goebel und Sinn-Chef Thomas Wanke zwingend notwendig. Zu Beginn des Verfahrens im September harmonierten die beiden auch noch.

Die wichtigsten Gläubiger vorab informiert

Auf Antrag der Geschäftsführer Isabella Goebel und Thomas Wanke wurde die Insolvenz in Eigenverwaltung nun aufgehoben, heißt es in einer Bekanntmachung des zuständigen Amtsgerichts Hagen. In einer Unternehmensmitteilung wird der Hintergrund freundlich umschrieben: „In der Geschäftsführung von Sinn gab es zuletzt unterschiedliche Auffassungen über die weitere strategische Ausrichtung der Sanierung, eine Einigung war nicht in Sicht. Um die laufende Sanierung nicht zu verzögern, sah sich die Sinn GmbH gezwungen, zunächst die Vertreter des Gläubigerausschusses über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und dann mit deren Zustimmung aus verfahrenstechnischen Gründen den Wechsel einzuleiten. Das Gericht hat dem am Dienstag zugestimmt.“

Keine Zeit mehr für Streit in der Geschäftsführung

Isabella Goebel hatte den Branchenexperten Thomas Wanke (u.a. Galeria) in die Geschäftsführung geholt, nachdem sie ihrem früheren Ehemann Friedrich-Wilhelm Göbel das Vertrauen und die Geschäftsführung bei Sinn entzogen und ihn im August 2021 entlassen hatte. Nun ist Wanke offenbar nach Dissens über die Zukunft der Modehaus-Kette von Isabella Goebel das Vertrauen entzogen worden.

Die geschäftsführende Gesellschafterin der Sinn GmbH bleibt bei der Abwicklung der Insolvenz im Boot, wie das Unternehmen mitteilt: „Bei den kommenden Aufgaben wird Michael Mönig als Insolvenzverwalter weiter sehr eng mit der Geschäftsführerin Dr. Isabella Goebel und dem von der Geschäftsführung beauftragten Restrukturierungsexperten Jan Ockelmann zusammenarbeiten.“ Mit dem Wechsel in ein herkömmliches Insolvenzverfahren könnten die Verantwortlichen den Sanierungsprozess im Wege eines Insolvenzplanverfahrens beschleunigen, heißt es weiter. Sprich: es blieb keine Zeit für Streit zwischen Goebel und Wanke.

Für Stammkunden schwarze Tage bis Weihnachten

Für die Beschäftigten an den Standorten sowie die Kunden habe der Wechsel zur Regelinsolvenz aktuelle keine Bedeutung, teilt ein Sinn-Sprecher auf Anfrage mit. Es gebe keinerlei Auswirkungen auf die sehr gut verlaufende Sanierung, heißt es weiter. Es gebe also keine Zahlungsprobleme, die den Gang zum Gericht am Dienstag notwendig gemacht hätten. Früh stand fest, dass von den 41 Filialen der Standort Rheine aufgegeben werden würde. Bei den allermeisten anderen sei man aber mit Vermietern von Immobilien weiter in vielversprechenden Gesprächen, so der Unternehmenssprecher. Das Vorweihnachtsgeschäft laufe gut. Dass Sinn für seine Kundinnen und Kunden, die über die Unternehmens-App registriert sind, die „Black-Days“ (Schwarze Tage) mit Rabatten auf die aktuelle Herbst- und Winterware bis zum Heiligabend ausruft, darf also nicht missverstanden werden. 30 Prozent auf Markenware ist bei Sinn in den vergangenen Jahren keine Seltenheit gewesen.

Gericht: Keine Zahlungen mehr an die Sinn GmbH

In den kommenden Wochen wird allein der Insolvenz-Rechtsexperte Michael Mönig aus Münster über die Zukunft des Unternehmens entscheiden. Bisher war Mönig Sachwalter, also vom Gericht beauftragter Aufpasser, dass die Gläubiger zu ihrem Recht kommen. Der Gläubigerausschuss, in dem in der Regel die wichtigsten Gläubiger vertreten sind, sei im Vorfeld des Gangs zum Gericht informiert worden und hätte der Änderung zugestimmt. Das Insolvenzgericht weist vorsorglich darauf hin, dass Zahlungen nicht mehr an die Sinn GmbH geleistet werden sollten, sondern allein an Insolvenzverwalter Mönig.

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Gläubiger können noch bis zum Tag vor Weihnachten - genauer bis zum 23. Dezember - Ansprüche an Sinn geltend machen. Die Zeit drängt möglicherweise. Noch vor Weihnachten werde ein Sanierungsplan bei Gericht eingereicht. Im Januar soll dann in einer Gläubigerversammlung darüber entschieden werden, ob dieser Plan alle Ansprüche ausreichend berücksichtigt und die Hagener Modehaus-Kette einen Neustart beginnen kann.

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