Hagen. . Fünfter Prozesstag im NS-Verfahren vor dem Hagener Schwurgericht: Trotz der Verlesung alter Zeugenaussagen lässt sich der Mord-Vorwurf gegen Siert B. (92) bislang kaum erhärten.

Der fünfte Verhandlungstag im NS-Verfahren vor dem Schwurgericht – dort ist Siert B. (92) aus Breckerfeld angeklagt, im September 1944 den niederländischen Widerstandskämpfer Aldert Klaas Dijkema (36) hinterrücks erschossen zu haben. Um es deutlich zu sagen: Dem Vorwurf des Mordes ist man noch kein Stück näher gekommen.

Rechtshilfeersuchen

Am 12. Oktober vergangenen Jahres hatte sich der Dortmunder Oberstaatsanwalt Andreas Brendel in Begleitung eines Kommissars vom Landeskriminalamt (LKA) auf den Weg nach Holland gemacht. Grund war ein deutsches Rechtshilfeersuchen in der Mord­ermittlungssache Siert B. Zweieinhalb Stunden lang wurde die heute 89-jährige Jakoba B. vernommen. Ein niederländischer Polizeiinspektor und ein Polizeibrigadeur führten das Protokoll.

Frau B. hatte vor 71 Jahren, am 1. September 1942, eine Stelle bei der Sicherheitspolizei Groningen angetreten. Für die deutschen Besatzer arbeitete sie seinerzeit als Sekretärin. „Sie ist die einzige lebende Zeugin, die wir aus Groningen noch ausfindig machen konnten“, so Oberstaatsanwalt Brendel im Gespräch ganz offen: „Wir hatten uns von den Vernehmungen eigentlich mehr versprochen.“

Gestern verlas Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen 33 Minuten die Aussage der alten Dame. Die sagte über Siert B.: „Ich kenne diesen Mann nicht, hatte niemals mit ihm zu tun.“ Auf die wichtigste Frage, was sie von der Erschießung des Widerstandskämpfers Dijkema mitbekommen habe: „Ich weiß selbst nichts davon, habe nur was darüber im Fernsehen gesehen.“

In den Niederlanden verhört

Auch Antje Annchen J., ebenfalls 89 Jahre alt, war letztes Jahr aufwändig in den Niederlanden vernommen worden. Sie lebte 1944 in Delfzijl und war damals mit Sapke, der Ehefrau von Siert B., befreundet: „Ich war manchmal bei ihnen zu Hause. Er wohnte in einem beschlagnahmten Haus.“

1949 wurde Siert B. von einem Sondergerichtshof in Leeuwarden in Abwesenheit zum Tode verurteilt. „Sein ältester Bruder kam damals zu mir an die Tür: Ob ich nicht ein gutes Wort für ihn einlegen könnte? Doch ich wollte nach dem Krieg nichts mehr mit diesen Dingen zu tun haben.“