Hagen/Hohenlimburg. . Der gewaltsame Tod von Rentnerin Magdalene R. (75) aus Hohenlimburg wird vor dem Landgericht in Hagen verhandelt. Staatswanwaltschaft und Verteidigung hielten ihre Pladoyers. Nach Auffassung der Anklage war die Tat nun doch kein Mord, sondern „gemeinschaftlich versuchter Raub mit Todesfolge“. Deshalb forderte Staatsanwalt Wolfgang Rahmer für alle drei Angeklagten jeweils 13 Jahre Gefängnis.
Die 75-jährige Rentnerin Magdalene R. lag nach einem Raubüberfall im Mai 2012 tot in ihrer Wohnung. Drei Tatverdächtige wurden zweieinhalb Monate später ermittelt. Sie stehen seit Mitte März als Angeklagte vor dem Schwurgericht in Hagen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war die Tat nun doch kein Mord, sondern „gemeinschaftlich versuchter Raub mit Todesfolge“. Jeweils 13 Jahre in Haft sollen dafür alle drei Angeklagten.
Neben Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer hielten auch drei Verteidiger ihre Schlussvorträge vor Gericht. Die Anträge reichten von einer „Bewährungsstrafe“ bis zu „maximal sechs Jahre Haft“. Am Montag, 13. Mai, soll um 10.30 Uhr das Urteil verkündet werden.
In der Nacht zum 18. Mai letzten Jahres waren Marian T. (30), Marius S. (26) und sein Cousin Valeriu S. (29), der zunächst als Wachposten vor dem Gebäude wartete, in das Haus von Magdalene R. an der Kaiserstraße eingedrungen. Die Einbrecher vermuteten dort einen Safe mit 500 000 Euro: „Das stets gepflegte und auf Wirkung bedachte Auftreten der Rentnerin könnte ihre Aufmerksamkeit erregt haben“, glaubt Wolfgang Rahmer.
Oberstaatswanwalt Rahmer spricht von Berufskriminellen
Der Oberstaatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, dass die Angeklagten „keine Spontantäter, sondern Berufskriminelle“ sind, die eigens aus Rumänien anreisen, „die Freizügigkeit des Gastlandes missbrauchen“, „Serien von Straftaten begehen“ und die „das Einbrechen in perfider Weise als ihre eigentliche Arbeit verstehen“.
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Schon viermal zuvor war die Rentnerin zum Einbruchsopfer geworden. „Das hatte bereits tiefe Spuren in der Psyche der 75-Jährigen hinterlassen“, erklärte Rahmer, und es hätte dazu geführt, dass das Haus an der Kaiserstraße „festungsartig gesichert“ wurde, bis hin zum Einschließen im eigenen Schlafzimmer. „Leider waren ihre Anstrengungen vergebens, weil sie nicht mit der massiven Brutalität dieser Angeklagten rechnete.“
Einbrecher haben die 75-jährige Rentnerin gefesselt und geknebelt
Die aus dem Schlaf gerissene alte Dame wurde von den Einbrechern mit einem Schal und einem T-Shirt gefesselt. Weil sie laut um Hilfe schrie, stopfte man ihr einen Socken als Knebel in den Mund. Und zwar so tief, dass ihre Oberkieferprothese in den Rachenraum drang. Dieses könnte zum Erstickungstod der Rentnerin geführt haben. Lange war man davon ausgegangen, dass ihr absichtlich ein Kissen auf den Kopf gedrückt worden war, um sie zu töten.
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Anwalt Michael Koch (Frankfurt), er vertritt den Angeklagten Marian T., nannte es eine „Leichtfertigkeit, eine Frau in diesem Alter zu knebeln“. Er sprach sogar von einem „strafbefreienden Rücktritt – auch wenn die Frau bereits zu Tode gekommen war.“ Koch hält eine Strafe von „maximal sechs Jahren für angemessen“, wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge.
DNA eines Tatverdächtigen an den Händen der Getöten
Verteidiger von Marius S., dessen DNA an den Händen der Getöteten gefunden wurde, ist Christof G. Ladicha aus Lünen. Er stellte den Antrag „darauf zu erkennen, was Recht ist.“ Für seinen Mandanten Valeriu S. forderte Verteidiger Lutz Mollenkott (Hagen) lediglich eine Bewährungsstrafe wegen Einbruchsdiebstahls: „Er kann mit Recht von sich behaupten, dass er für den Tod dieser Frau nicht verantwortlich ist.“