Hohenlimburg. . Vor dem Schwurgericht sitzen drei Angeklagte, die einen Mord begangen haben sollen. Rentnerin Magdalene R. (75) aus Hohenlimburg wurde nachts von Einbrechern überfallen, geknebelt, gefesselt und schließlich mit einem Kissen erstickt.

Das spielte am zweiten Verhandlungstag nur eine unwesentliche Rolle. Denn einer von sechs Verteidigern, der eigens aus Frankfurt angereist kommt, machte ein Fass auf – und lotste den Mordprozess auf einen Nebenschauplatz.

Die drei Angeklagten, die am ersten Verhandlungstag von Medienvertretern im Gerichtssaal fotografiert wurden, wären in einem Internetportal gezeigt worden, ohne sie unkenntlich zu machen, so Anwalt Michael Koch. Das sei ein schwerer Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht, auch, wenn sie derzeit wegen Mordes angeklagt sind und einen Wohnsitz im fernen Rumänien haben.

Der Anwalt beantragte: Die Vorsitzende Richterin solle eine sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen und die Internetjournalistin wegen eines Verstoßes gegen den Pressekodex vom weiteren Verfahren ausschließen.

Verhandlungsunterbrechung. Später verkündet Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen die folgende Anordnung: „Der Antrag der Verteidiger, die Redakteurin vom weiteren Verfahren auszuschließen, wird zurückgewiesen.“ Aber: „Die Ablichtung der Angeklagten für die Dauer der Hauptverhandlung ist nur noch bei Zusicherung der Unkenntlichmachung gestattet.“

Zur Begründung führte die Richterin aus: „Im Rahmen der Abwägung nach dem Kunsturhebergesetz ist zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an der Information über die Aufdeckung schwerer Straftaten und dem Persönlichkeitsrecht der Angeklagten abzuwägen. Diese fällt – jedenfalls vor Urteilsverkündung erster Instanz – zugunsten der Angeklagten aus.“

Das bedeutet für die Berichterstattung: Die Gesichter der Angeklagten dürfen erst gezeigt werden, wenn diese verurteilt sind.