Hagen. . Rechtsanwalt Martin vom Brocke hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Harald Kaerger, den ehemaligen Chef der HGW, gestellt. Das Verfahren nimmt skurrile Züge an.

Die Staatsanwaltschaft prüft weiterhin die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen Geschäftsführer der gemeinnützigen Hagener Wohnungsgesellschaft (HGW), Harald Kaerger, der sich Ende Februar mit einer pompösen, gut 31.000 Euro teuren Feier aus dem Amt hatte verabschieden lassen. Derweil treibt die Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde, die der Rechtsanwalt und ehemalige CDU-Stadtverordnete Martin vom Brocke als Besucher der Ratssitzung im April gegen Kaerger gestellt hatte, seltsame, ja skurrile Blüten.

Keine Informationen

In einem Antwortschreiben an vom Brocke legt Oberbürgermeister Dehm etwas umständlich dar, dass „Fragen zum Inhalt der Personalakte eines städtischen Mitarbeiters stets streng vertraulich zu behandeln seien“ und er in Sachen Kaerger deshalb keine Informationen erteilen werde. Dann aber kommt es: Vom Brocke solle doch bitte schön mitteilen, ob er seine Dienstaufsichtsbeschwerde aufrecht erhalten wolle und, sollte dies der Fall sein, das dienstliche Fehlverhalten Kaergers näher begründen. Verfasst wurde das Schreiben des Oberbürgermeisters offenbar, das geht aus einem Vermerk im Briefkopf hervor, von Dr. Wilfried Eversberg, seines Zeichens stellvertretender Leiter des städtischen Rechtsamtes - ausgerechnet jener Abteilung, der Kaerger bis 2004, als er zur HGW wechselte, vorstand. Die beiden Juristen waren also jahrelang Seite an Seite im Dienste der Stadt tätig.

Ein gefundenes Fressen für einen rhetorisch geübten Rechtskenner wie vom Brocke, der in der Hinzuziehung seines promovierten Kollegen bei der Abfassung des Briefes denn auch sogleich „den Anschein einer möglichen Befangenheit“ erkennt. Zudem habe ihm Eversberg am Telefon erklärt, sich mit der Frage einer möglichen Befangenheit noch gar nicht aus­einander gesetzt zu haben, mokiert sich vom Brocke, der befürchtet, dass erneut ein unerfreulicher Vorgang bei der Stadt Hagen nicht mit der gebotenen Objektivität aufgearbeitet werde.

Auch Pflichten erfüllen

Selbstverständlich halte er auch seine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ­Kaerger aufrecht, fährt der Rechtsanwalt fort. Kaerger habe als Beamter nicht nur die ihm gesetzlich gegebenen Rechte in Anspruch nehmen dürfen, sondern auch die dem Beamtenstatus auferlegten Pflichten erfüllen müssen. Es liege doch wohl auf der Hand, dass er gegen diese Pflichten bei der Vorbereitung bzw. Durchführung seiner Verabschiedungsfeier „in beeindruckender Weise“ verstoßen habe.

Im Beamtenrecht, so vom Brocke, werde zudem auf das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen hingewiesen. Wenn sich ein Beamter mit fremdem Geld Reden schreiben lasse, Künstler aus Gesang und Musik engagiere, völlig überteuerte Einladungskarten fertigen sowie Speisen und Getränke liefern lasse, die jedes vernünftige Verhältnis sprengten, dann liege ein Verstoß gegen dieses Verbot auf der Hand. Schließlich müsse ein Beamter sein Amt uneigennützig ausüben, sein Verhalten müsse der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die der Beruf als Beamter erfordere. Auch gegen diesen beamtenrechtlichen Grundsatz habe Kaer­ger ungeachtet der 16.000 Euro, mit denen er sich nach Bekanntwerden des Skandals an den Kosten der Feier beteiligte, verstoßen, folgert vom Brocke, der sich von der Stadtverwaltung nicht hinhalten lassen will. Wenn Dehm seine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht „in der gebotenen Form“ bearbeiten werde, will er die Rechtsaufsicht der Bezirksregierung in Arnsberg einschalten.