Hochsauerlandkreis. . Ein Verein, der nur Männer aufnimmt, ist nicht gemeinnützig. Das hat der Bundesfinanzhof entscheiden. Das Urteil kann weitreichende Folgen haben.
- Bundesfinanzhof entscheidet: Traditionelle Freimaurerlogen haben keinen Anspruch auf Steuervorteile
- Urteil könnte sich auf Vereine auswirken, die Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund ausschließen
- Der Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg (CDU) bezeichnete das Urteil als weltfremd
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden, dass traditionelle Freimaurerlogen keinen Anspruch auf Steuervorteile haben. Streitig war, ob der Ausschluss von Frauen der Gemeinnützigkeit entgegensteht. Der Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg (CDU) reagierte überrascht und verärgert. Er fürchtet jetzt, dass wie Anfang 2016 erneut die Gemeinnützigkeit vieler Schützenvereine gefährdet ist.
Der Abgeordnete Patrick Sensburg nennt das Urteil weltfremd
Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, eine Freimaurerloge, die laut Satzung Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, nicht als gemeinnützig gelten können. Deshalb komme für sie keine Befreiung von der Körperschaftssteuer infrage (AZ: V R 52/15). Das NRW-Finanzamt hatte den Freimaurern die Anerkennung der Gemeinnützigkeit verweigert und eine Nachzahlung der Körperschaftsteuer verlangt. Das Ministerium begründete dies mit der Satzung.
Folgen für Schützen, Männergesangsvereine oder Frauenchöre
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Der BFH wies darauf hin, dass das Urteil Konsequenzen für andere Vereine haben kann: „Die Entscheidung ist zu einer traditionellen Freimauerloge ergangen. Das Urteil des BFH könnte sich aber auch auf Vereine auswirken, die die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen, aber wie z.B. Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre, Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen.“
Bürgerschaftliche Engagement ist gemeinnützig
Sensburg bezeichnete das Urteil als weltfremd: „An der Gemeinnützigkeit von Schützenvereinen und reinen Männer-, bzw. Frauenchören wird doch wohl niemand ernsthaft zweifeln wollen.“ Entscheidend sei die Tatsache, dass die Vereine in die Allgemeinheit hineinwirken. „Unsere Schützenvereine etwa feiern doch nicht nur Schützenfeste, sondern gestalten überall im Sauerland ganz maßgeblich das öffentliche Leben in unseren Ortschaften mit. Wenn dieses vorbildliche, bürgerschaftliche Engagement nicht gemeinnützig sein soll, dann hat das doch mit der Lebenswirklichkeit nichts mehr zu tun“, so Sensburg.
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Nach der Veröffentlichung des Urteils wandte sich Sensburg an NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper und bat ihn, sich für eine Lösung im Sinne der Vereine einzusetzen. Sensburg kündigte an, das Thema in Kürze auch gegenüber Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ansprechen zu wollen.
Ordensgemeinschaften benötigen keine Förderung der Allgemeinheit
Erfolglos hatte die Freimaurerloge auch versucht, auf die als gemeinnützig anerkannten katholischen Ordensgemeinschaften zu verweisen, die ebenfalls Männer oder Frauen ausschließen. Der BFH befand aber, dass die Förderung mildtätiger oder kirchlicher Zwecke keine Förderung der Allgemeinheit erfordere.
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