Neheim. . Im Jägerverein Neheim bekommen Frauen bald die gleichen Rechte wie Männer. Auch sie dürfen in Zukunft den Jäger-Stern abschießen und sich dann Königin nennen. Das wird der Vorstand den Mitgliedern am 27. März zur Beschlussfassung auf der Jahreshaupversammlung empfehlen.
Mit einer neuen Satzung will der Neheimer Jägerverein bestimmte Vereinsstrukturen klarer und zeitgemäßer definieren. Der rund 60-köpfige Gesamtvorstand des Vereins hat einstimmig einen neuen Satzungsentwurf gebilligt, der in der Jahreshauptversammlung des Jägervereins den Mitgliedern am 27. März zur Beschlussfassung empfohlen wird.
Satzungsänderung für zeitgemäße Strukturen
Der Jägerverein machte diesen Satzungsentwurf auf seiner Internetseite bereits öffentlich, woraufhin unsere Redaktion den Jägeroberst Klaus Humpe und seinen Stellvertreter Udo Blume um Erläuterungen bat. In dem Gespräch ging es insbesondere um den § 13 der Satzung, in dem die Voraussetzungen zur Erlangung der Königswürde teilweise neu geregelt werden.
Hier wird aus Gleichberechtigungsgründen ausdrücklich auch den volljährigen, weiblichen Mitgliedern des Jägervereins das Recht zugesprochen, den Stern abschießen zu dürfen. Die bisherige Satzung vom 12. April 1999 ließ dies - aus fein juristischer Betrachtung - wohl nicht zu. Denn hier hieß es: „Der König wird durch ein Sternschießen ermittelt. Der König wählt seine Königin selbst.“
In der alten Satzung wurde auch nicht eine Mitgliedschaft im Jägerverein zur Vor-aussetzung für die Jägerkönigswürde gemacht. All dies soll nun in der neuen Satzung geändert werden. Hier heißt es nun: „Jedes volljährige Mitglied des Jägervereins ist berechtigt, am Sternschießen teilzunehmen. Der König muss in geregelten Verhältnissen leben und über einen einwandfreien Leumund verfügen.“
Jäger-Königin erwählt selbst ihren König
An Frauen gerichtet wird nun in „§ 13 König“ der neuen Satzung der Zusatz gemacht: „Die Grundsätze gelten entsprechend, wenn eine Frau den Rest des Sterns abschießt. Sie trägt den Titel Königin und erwählt ihren König selbst.“
Mitgliedschaft im Jägerverein ist unabhängig von der Konfession
Wie schon lange in der Jäger-Tradition begründet und auch in der bisherigen Satzung von 1999 und in der neuen Satzung von 2015 bekräftigt, kann jede Person - unabhängig von Nationalität, Konfession und Geschlecht - Mitglied des Jägervereins werden. Die Person müsse unbescholten und bereit sein, sich den Zielen des Vereins t zu verpflichten.
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Wegen der Unabhängigkeit von der Konfession stellt sich beim Jägerkönig also nicht das Problem, das der Bund historischer deutscher Bruderschaften mit einem muslimischen Schützenkönig in Werl hatte.
„Die Dauer der Vereinsmitgliedschaft ist auch kein Kriterium für die Erlangung der Jägerkönigswürde. Eine unbescholtene volljährige Person, die zum Beispiel am Jägerfestsamstag Jägervereinsmitglied wird, kann am Jägerfestmontag Jägerkönig/in werden“, erklärt Klaus Humpe.