Hagen/Meschede. . Behörden wollen die Gemeinnützigkeit absprechen. Das könnte auch andere Gruppen gefährden, fürchten Politiker.

Das wäre der Todesstoß für seinen Verein, fürchtet Wolfram Schmitz. Der Bundesgeschäftsführer des Sauerländer Schützenbundes ist Mitglied bei St. Sebastian in Balve. Die Bruderschaft lebt auch von Spenden. Die aber wird man künftig nicht mehr bekommen, fürchtet Schmitz, wenn die Finanzämter ihre Drohung wahrmachen: Die Behörden wollen den Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkennen, wenn diese nur Männer zulassen und Frauen ausschließen.

Das hat das Finanzamt Meschede nun dem Bundesgeschäftsführer des Sauerländer Schützenbundes schriftlich mitgeteilt. Kein Einzelfall. Im Rheinland sind Schützenbruderschaften von den Finanzbehörden bereits aufgefordert worden, ihre Satzungen vorzulegen, erklärt der Pressesprecher des Bundes der historischen Schützenbruderschaften.

Für die Schützenbruderschaften würde dies erhebliche Einbußen bedeuten. Zum einen dürften sie keine Spendenquittungen mehr ausstellen, so dass vor allem höhere Zuwendungen von Unternehmen wegbrechen, fürchtet Schmitz. Zum anderen verlören sie alle Steuerprivilegien, müssten also auch auf Mitgliedsbeiträge oder die Einnahmen aus Festivitäten Abgaben zahlen wie jedes Unternehmen, erklärt der Vereinsexperte Stefan Wagner. Auch müssten sie auf die Ehrenamtspauschale verzichten, ergänzt Schmitz.

Schützenhilfe für das Dorf

Er verweist darauf, was die Schützen mit ihren Festen für die Allgemeinheit und die Dorfgemeinschaft tun – auch die Frauen. Die Schützenhallen, von den Bruderschaften unterhalten, nutzten andere Vereine und Gruppen ebenso. „Ohne Schützenvereine fallen diese Gemeindezentren weg.“ Im Übrigen engagierten sich die Schützen für in Not geratene Menschen – aktuell für die Flüchtlinge in Südwestfalen.

Das „überwältigende Engagement der Schützenvereine für die örtliche und überörtliche Gesellschaft wird so völlig verkannt“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Professor Patrick Sensburg. Deshalb hat er NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans schriftlich darum gebeten, die Finanzämter von ihrem Vorhaben abzubringen. Zumal Sensburg die Rechtmäßigkeit bezweifelt: Vereine, die von ihren Mitgliedern weniger als 1000 Euro Beiträge pro Jahr erheben, seien durchaus gemeinnützig, verweist er auf Paragraf 52 Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung. Im Übrigen fürchtet er, dass auch anderen Gruppen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden müsste. Auch die Vorsitzenden der CDU-Kreisverbände in Südwestfalen fordern den Finanzminister auf, „diesen Unfug sofort zu stoppen“, erklärt der Landtagsabgeordnete Matthias Kerkhoff.